Für Schuldner

Sie haben ein Schreiben von uns erhalten?

Dann besteht eine unbestrittene Forderung gegen Sie. Das ist kein Problem und kann passieren. Wichtig ist jetzt, dass Sie handeln und die Forderung begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Schuldnerportal

Vom Aktenzeichen zur Zahlung.

Ohne Konto, ohne App. Sie geben das Aktenzeichen aus unserem Schreiben ein und sehen, was offen ist, woraus sich der Betrag zusammensetzt und wie Sie bezahlen können.

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    Aktenzeichen eingeben

    Es steht oben auf jedem Schreiben von uns.

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    Aufstellung prüfen

    Hauptforderung, Zinsen und Kosten, einzeln aufgeführt.

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    Zahlungsweg wählen

    Online bezahlen, per Überweisung mit GiroCode oder in monatlichen Raten.

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    Erledigt

    Nach der Zahlung ist die Akte sofort als beglichen markiert.

Aufnahmen aus dem Portal mit Demodaten. Alle Personen, Firmen und Beträge sind erfunden.

Digitale Zahlungsmöglichkeiten.

Direkt online bezahlen

Scannen Sie den QR-Code auf der Rechnung und bezahlen Sie direkt online im Schuldner-Dashboard.

Wiederkehrende Zahlungen

Teilen Sie Ihre Zahlung je nach Verfügbarkeit in monatliche Raten auf und richten Sie ein Lastschriftmandat ein.

Alle Kosten im Blick

Ihre Verbindlichkeiten werden transparent in unserem Dashboard für Sie aufgezeigt.

QR-Code am Handy scannen

Um Ihre Rechnung zu bezahlen, scannen Sie einfach den QR-Code oben auf der Ihnen zugeschickten Rechnung mit dem Handy. Danach werden Sie auf das Zahlungsportal weitergeleitet und wählen aus verschiedenen Zahlungsmethoden.

Kein Handy? Kein Problem!

Sie können auch klassisch per Banküberweisung zahlen. Schreiben Sie unbedingt das Aktenzeichen / die Rechnungsnummer (Bsp: #FI-2023-000001) in den Verwendungszweck, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können.

Online bezahlen ohne QR-Code

Geben Sie im Schuldnerportal das Aktenzeichen aus unserem Schreiben ein. Dort sehen Sie Ihre Akte und wählen, wie Sie bezahlen möchten – auf Wunsch auch in Raten. Ein Konto brauchen Sie dafür nicht.

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Wählen Sie aus verschiedenen Zahlungsmitteln.

Überweisung

Ganz klassisch per Banküberweisung – Aktenzeichen in den Verwendungszweck.

Ratenzahlung

Begleichen Sie die Forderung in monatlichen Raten nach Ihren Möglichkeiten.

Kreditkarte

Schnelle und sichere Zahlung per Kreditkarte.

Lastschrift

Wiederkehrende Zahlungen problemlos abbuchen lassen.

Forderung bezahlen

Im Falle der Nichtzahlung drohen weitere Verzugskosten sowie ein Mahnverfahren. In weiteren Schritten kann ein negativer Schufa-Eintrag folgen; auch Konto, Lohn oder Gehalt können im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Haben Sie Schwierigkeiten, die Rechnung zu begleichen? Kein Problem: Nach Öffnung der Rechnung finden Sie unter der Zahlungsart auf Sie angepasste Lösungen. Für individuelle Beratung schildern Sie uns Ihr Anliegen im Serviceportal.

Häufige Fragen von Schuldnern.

Prüfen Sie die Forderung und zahlen Sie bei Richtigkeit der Hauptforderung. Mit Ihrem Aktenzeichen können Sie direkt online bezahlen – per PayPal, Klarna, Banküberweisung, Lastschrift, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder Apple Pay.

Die Zahlung richten Sie bitte an Fortis. Nach der Beauftragung sind allein wir für den Forderungseinzug zuständig. Bei einer Zahlung an den Gläubiger riskieren Sie, dass die Zahlung nicht zugeordnet werden kann und die Inkassomaßnahmen fortgeführt werden.

Ihr Gläubiger hat uns beauftragt, weil Sie trotz Rechnung und Mahnung nicht gezahlt haben. Gemäß §§ 280, 286 BGB können die durch Ihre Nichtzahlung entstandenen Kosten samt gesetzlicher Verzugszinsen als Schadensersatz eingefordert werden – begrenzt auf die gesetzlich vorgesehene Höhe.

Die Angaben zu Ihrer Person stammen vom Gläubiger. Halten Sie die Daten für falsch oder sind Sie nicht Schuldner der Forderung – insbesondere bei Identitätsdiebstahl – informieren Sie uns bitte umgehend über das Serviceportal.

Wir bieten Ihnen Teil- oder Ratenzahlungen gemäß Ihren finanziellen Möglichkeiten an. Stellen Sie im Serviceportal einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung und schildern Sie Ihr Anliegen – wir kommen auf Sie zurück.

Bleibt eine Reaktion aus, leiten wir ein Mahnverfahren ein. Je früher Sie zahlen, desto geringer die Inkassokosten. Möglich sind außerdem eine negative Schufa-Eintragung, eine Vermögensauskunft sowie Konto- oder Lohnpfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

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Ihre Frage ist nicht dabei? Wir helfen Ihnen gerne weiter – Kontakt aufnehmen.