Mahnverfahren
Mahnverfahren durch Fortis Inkasso.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein schneller und kostengünstiger Weg zum Vollstreckungstitel – für Unternehmer und Privatpersonen mit unbestrittenen Geldforderungen.
Wir sind an Ihrer Seite.
Wenn Sie als Unternehmer oder Privatperson eine Geldforderung haben, kann das gerichtliche Mahnverfahren ein schneller und kostengünstiger Weg sein, um an einen Vollstreckungstitel zu kommen. Es bietet sich an, soweit die Geldforderung nicht bestritten wurde. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann direkt vollstreckt werden – oder innerhalb der nächsten 30 Jahre. Dieser lange Zeitraum erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Pfändung erheblich.
Wir behalten Ihre Schuldner im Auge und prüfen, ob ein aktuell nicht zahlungsfähiger Schuldner zu einem späteren Zeitpunkt über liquide Mittel verfügt – etwa durch eine Erbschaft, eine Trauung oder einen neuen Job.
- 1.
Wir beantragen beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid – die meisten Bundesländer haben zentrale Mahngerichte, auch elektronische Mahnverfahren sind möglich.
- 2.
Dem Antragsgegner, Ihrem Schuldner, wird der Mahnbescheid zugestellt. Er kann Widerspruch einlegen.
- 3.
Bleibt der Widerspruch aus, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid.
- 4.
Mit Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids halten Sie einen Titel in der Hand – vollstreckbar sofort und innerhalb der nächsten 30 Jahre.
Beginn der Zwangsvollstreckung.
Oftmals begleicht der Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheids die offene Forderung, um ein kostenpflichtiges gerichtliches Verfahren zu verhindern – das Mahnverfahren ist dann beendet. Für Mahn- und Vollstreckungsbescheid fallen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an; lediglich für die geringen Gerichtskosten müssen Sie in Vorkasse gehen.
Wenn Ihr Schuldner Widerspruch einlegt.
Legt Ihr Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, muss die Forderung im Gerichtsverfahren geltend gemacht werden. Unsere angebundenen Rechtsanwälte beraten Sie und übernehmen die Fortsetzung des Forderungseinzugs. Ist Ihre Forderung berechtigt, trägt der Schuldner auch diese Kosten.
Häufige Fragen.
Zunächst empfehlen wir ein außergerichtliches Vorgehen, angepasst an Ihre Situation als Privatperson oder Unternehmen. Nach der Beauftragung versenden wir die erste Inkassomahnung mit allen essenziellen Daten der Forderung. Reagiert der Schuldner nicht, folgt eine weitere, bestimmtere Mahnung. Die Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens signalisiert dem Schuldner die Ernsthaftigkeit der Situation – und führt in vielen Fällen bereits dadurch zu einer zügigen und für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung.
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