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FAQ's – Sie haben die Fragen, wir die Antworten.
Zunächst empfehlen wir ein außergerichtliches Vorgehen, angepasst an Ihre Situation als Privatperson oder Unternehmen. Nach der Beauftragung versenden wir die erste Inkassomahnung mit allen essenziellen Daten der Forderung. Reagiert der Schuldner nicht, folgt eine weitere, bestimmtere Mahnung. Die Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens signalisiert dem Schuldner die Ernsthaftigkeit der Situation – und führt in vielen Fällen bereits dadurch zu einer zügigen und für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung.
Wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Im Erfolgsfall zahlt Ihr Schuldner die Inkassogebühren, Sie erhalten Ihre vollständige Forderung. Zusätzliche Kosten wie Gerichtsgebühren besprechen wir immer vorher mit Ihnen.
Ein außergerichtliches Verfahren ist schuldnerschonender und führt meist schneller zum Ergebnis. Erweist sich der Schuldner als nicht zahlungswillig, bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren an.
Im Gegenteil: Ein objektiver Dritter entlastet die Beziehung. Sie sparen Zeit und Nerven und können die Vertragsbeziehung fortführen, ohne selbst mahnen zu müssen.
Über eine Schnittstelle zu Ihrer Buchhaltung oder per Excel-Übermittlung. So lagern Sie Ihr komplettes Forderungsmanagement ohne Verwaltungsaufwand an uns aus.
Privatpersonen und Unternehmen, für einzelne Forderungen genauso wie für wiederkehrende oder eine Vielzahl von Forderungen. Auch Kleinstbeträge treiben wir ein.
Wir prüfen die Forderung erneut und fordern bei berechtigten Einwänden Nachweise vom Gläubiger an. Ist die Forderung berechtigt und der Schuldner zahlt weiterhin nicht, leiten unsere angebundenen Rechtsanwälte das gerichtliche Verfahren ein. Obsiegen Sie, trägt der Schuldner auch die Verfahrenskosten.