Auslandsinkasso
Auslandsinkasso von Fortis Inkasso.
Auch im Ausland machen wir Ihre Forderungen rechtssicher für Sie geltend – vom außergerichtlichen Verfahren in der Landessprache bis zum Europäischen Zahlungsbefehl.
Worauf geachtet werden muss.
Auslandsinkasso birgt nicht nur höhere Risiken, sondern bedarf auch wesentlich umfassenderen rechtlichen Aufwands und Recherchen zum Schuldner. Im Einzelfall ist festzustellen, ob inländisches oder ausländisches Inkassorecht gilt. Auch wenn sich die Geltendmachung schwieriger gestaltet, weil der Schuldner seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, helfen wir Ihnen weiter.
Zunächst raten wir auch hier zu einem außergerichtlichen Verfahren. Wir wenden uns direkt an Ihren Schuldner – nach Möglichkeit in der Sprache des Landes, in dem er seinen Wohn- oder Firmensitz hat, oder auf Englisch.
Bei Erfolglosigkeit der außergerichtlichen Geltendmachung bietet sich für grenzüberschreitende Forderungen der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls an. Voraussetzung ist ein fälliger, unbestrittener Anspruch aus dem Zivil- oder Handelsrecht mit grenzüberschreitendem Zusammenhang.
Wir stellen für Sie den Antrag beim Europäischen Mahngericht. Der Schuldner kann innerhalb von 30 Tagen Widerspruch erheben. Reagiert er nicht, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel und können die Zwangsvollstreckung einleiten. Bei Widerspruch gehen wir in den Zivilprozess über.
Beim Auslandsinkasso gilt eine andere Vergütungsregelung als beim Inlandsinkasso. Füllen Sie gerne unseren kurzen Anfragebogen aus – wir beraten Sie umfassend.
Einfache Beauftragung, auch im Ausland.
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Wir erhalten Ihr Formular und die Rechnung und melden uns schnellstmöglich zurück, ob wir Ihren Auftrag annehmen.
Häufige Fragen.
Zunächst empfehlen wir ein außergerichtliches Vorgehen, angepasst an Ihre Situation als Privatperson oder Unternehmen. Nach der Beauftragung versenden wir die erste Inkassomahnung mit allen essenziellen Daten der Forderung. Reagiert der Schuldner nicht, folgt eine weitere, bestimmtere Mahnung. Die Beauftragung eines professionellen Inkassounternehmens signalisiert dem Schuldner die Ernsthaftigkeit der Situation – und führt in vielen Fällen bereits dadurch zu einer zügigen und für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung.
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