Rechnung wird nicht bezahlt

Rechnung trotz erbrachter Leistung offen: Die Beweis-Checkliste

zwei Fachleute bei der gemeinsamen Prüfung eines Geschäftsvorgangs mit Prüfsymbol für Belege und Einwände.

Stand: 2026-08-10. Wird eine Rechnung trotz erbrachter Leistung nicht bezahlt, braucht der Gläubiger eine geschlossene Beweiskette: Wer hat was zu welchem Preis beauftragt? Welche Leistung wurde wann und für wen erbracht? Wann wurde sie geliefert, abgenommen oder genutzt? Welche Rechnung ging zu und welche Einwände wurden erhoben? Einzelne Dokumente reichen oft nicht; überzeugend ist das Zusammenspiel aus Vertrag, Leistungsnachweis, Kommunikation und sauberem Forderungskonto.

Beweise beginnen beim Vertragsschluss

Ein Vertrag muss nicht immer auf einem unterschriebenen Papier stehen. Angebot und Annahme können sich auch aus E-Mails, Bestellung, Portalvorgang oder tatsächlichem Verhalten ergeben. Entscheidend ist, dass Parteien, Leistung und Vergütung ausreichend bestimmbar sind.

Die Akte sollte Originaldokumente und nicht nur nachträglich erstellte Zusammenfassungen enthalten. Bei digitalen Abschlüssen sind Zeitpunkt, Benutzerkonto, verwendete Fassung der Bedingungen und Bestätigungsnachricht wichtig. Änderungen am Auftrag müssen mit derselben Sorgfalt dokumentiert werden.

1. Auftrag und Preis nachweisen

  • Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung
  • Preislisten, Leistungsbeschreibung und einbezogene Bedingungen
  • Nachträge, Mengenänderungen und Zusatzaufträge
  • Kommunikation über Budget, Freigaben und Ansprechpartner

Besonders mündliche Zusatzaufträge verursachen Streit. Hilfreich sind zeitnahe E-Mails, Besprechungsprotokolle, Kalendertermine und nachfolgendes Verhalten. Ein interner Vermerk allein beweist nicht, dass der Kunde zugestimmt hat, kann aber die Chronologie unterstützen.

2. Erbrachte Leistung dokumentieren

Bei Waren zählen Lieferschein, Versandnachweis, Empfangsbestätigung und gegebenenfalls Seriennummern. Bei Dienstleistungen können Tätigkeitsberichte, Tickets, Protokolle, freigegebene Ergebnisse und Kommunikation die Leistung zeigen. Bei digitalen Leistungen sind Systemprotokolle, Bereitstellung, Zugriffe oder übermittelte Dateien relevant.

Der Nachweis muss zum konkreten Vertragspartner passen. Eine Lieferung an eine Adresse oder ein Login beweist nicht automatisch, dass die richtige Gesellschaft bestellt hat. Kundennummer, Projekt, Empfänger und Rechnung sollten sich durchgängig verbinden lassen.

3. Abnahme und Freigabe festhalten

Bei Werkleistungen ist die Abnahme häufig für Fälligkeit und Beweislast wichtig. Ein unterschriebenes Protokoll ist ideal, aber auch E-Mails, Nutzung oder andere Umstände können relevant sein. Ob eine gesetzliche Abnahmefiktion greift, ist anhand von § 640 BGB und dem konkreten Ablauf zu prüfen.

Bei Projekten sollten Teilabnahmen, Meilensteine und offene Punkte getrennt werden. Eine pauschale Formulierung wie „Projekt abgeschlossen“ hilft wenig, wenn der Kunde konkrete Mängel behauptet. Dokumentiert werden sollte, welche Version übergeben, geprüft und freigegeben wurde.

4. Rechnungszugang und Fälligkeit belegen

Eine richtige Rechnung zeigt Gläubiger, Schuldner, Leistung, Betrag und Zahlungsbedingungen. Versandprotokoll, E-Mail-Zustellung, Portalabruf oder postalischer Nachweis können den Zugang stützen. Bei einem unzustellbaren Dokument ist eine bloße Buchung im ERP kein ausreichender Ersatz.

Vertrag und Rechnung müssen bei Preis, Leistungszeitraum und Zahlungsziel übereinstimmen. Gutschriften, Abschläge und Teilzahlungen sind in den Saldo einzurechnen. Erst danach lässt sich der verlangte Betrag verständlich erklären.

5. Einwände konkret zuordnen

Der Satz „Leistung nicht erbracht“ ist eine Behauptung, aber noch keine Sachverhaltsklärung. Das Unternehmen sollte nachfragen: Welche Position wird bestritten? Welche Leistung fehlt? Wann wurde das gerügt? Gibt es Fotos, Tickets oder Fristsetzungen? Die Antwort wird der passenden Rechnung und Leistung zugeordnet.

Unstreitige Beträge sollten getrennt bleiben. Wenn der Kunde nur eine Teilposition beanstandet, ist eine nachvollziehbare Aufteilung oft sinnvoller als die Forderung nach dem unkommentierten Gesamtbetrag. Berechtigte Mängel oder Gutschriften gehören vor der Übergabe geklärt.

Digitale Beweise unverändert sichern

Screenshots allein zeigen häufig weder Quelle noch Vollständigkeit. Besser sind exportierte Originaldaten mit Zeitstempel, Benutzerkennung und dokumentiertem Systemkontext. E-Mails sollten einschließlich Kopfzeilen und Anhängen aufbewahrt werden. Nachträgliche Bearbeitungen müssen erkennbar bleiben.

Datenschutz und Zugriffsschutz gelten auch in der Beweisakte. Es sollten nur erforderliche personenbezogene Daten weitergegeben werden. Interne Kommentare ohne Sachbezug, besondere Kategorien personenbezogener Daten und Zugangsdaten gehören nicht ungeprüft in eine Inkassoakte.

Wie Gerichte Beweise würdigen

Nach § 286 ZPO entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Verhandlungsinhalts und einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung. Es gibt daher selten ein einzelnes magisches Dokument. Eine konsistente Chronologie und zueinander passende Unterlagen sind überzeugender als eine große, ungeordnete Dateisammlung.

Für das gerichtliche Mahnverfahren findet zunächst keine vollständige Beweisprüfung statt. Widerspricht der Schuldner, kann der Streit in ein Erkenntnisverfahren übergehen. Deshalb sollte auch ein vermeintlich einfacher Mahnfall von Anfang an beweisbereit sein.

Übergabe-Checkliste

  • korrekte Identität und Anschrift des Vertragspartners
  • Vertragsschluss und vereinbarter Preis
  • Leistungs-, Liefer- oder Nutzungsnachweis
  • Abnahme, Freigabe oder dokumentierter Projektstand
  • Rechnung, Zugang, Fälligkeit und Mahnungen
  • Zahlungen, Gutschriften und aktueller Saldo
  • sämtliche Einwände mit Antwort und Belegen

Häufige Fragen

Ist ein schriftlicher Vertrag zwingend?

Nicht für jeden Vertrag. Ohne unterschriebene Urkunde müssen Abschluss, Inhalt und Preis jedoch durch andere belastbare Umstände nachgewiesen werden.

Reicht eine versandte Rechnung als Leistungsnachweis?

Nein. Die Rechnung dokumentiert die Abrechnung, beweist aber nicht allein, dass die zugrunde liegende Leistung beauftragt und erbracht wurde.

Kann eine E-Mail eine Abnahme belegen?

Sie kann je nach Inhalt ein wichtiger Beleg sein. Ob rechtlich eine Abnahme vorliegt, hängt von Vertrag, Erklärung und Umständen ab.

Was tun bei teilweise berechtigter Reklamation?

Berechtigten Abzug oder Gutschrift klären, unstreitigen Betrag ausweisen und nur den bereinigten Saldo weiterverfolgen.

Nächster Schritt

Sind Auftrag, Leistung und Saldo nachvollziehbar, bearbeitet Fortis den ersten außergerichtlichen Einzugsversuch für den Gläubiger kostenlos. Bei vollständigem Erfolg verbleiben 100 Prozent der Hauptforderung beim Gläubiger; ohne Erfolg entsteht hierfür keine Vergütung. Gerichtliche Schritte und externe Kosten werden nur nach gesonderter Abstimmung veranlasst.

Ordnen Sie die Unterlagen chronologisch und benennen Sie den konkreten Einwand des Kunden. Fortis kann dann prüfen, ob die Forderung außergerichtlich klar dargestellt und weiterverfolgt werden kann.

Rechtlicher Hinweis

Welche Beweise ausreichen, hängt vom Vertrag, Vortrag der Parteien und Einzelfall ab. Der Beitrag ersetzt keine anwaltliche Bewertung eines streitigen Verfahrens.

Quellen

Primärquellen und amtliche Informationen zu diesem Beitrag.

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