Verzugszinsen berechnen: Formel, Zinssatz und Beispiel

Verzugszinsen berechnen Sie aus dem offenen Hauptbetrag, dem passenden Jahreszinssatz und der Zahl der Verzugstage für den jeweiligen Zeitraum. Zuerst müssen Fälligkeit und Verzugsbeginn feststehen. Zahlungen, Gutschriften und ein Wechsel des Zinssatzes können die Berechnung verändern.
Die folgende Anleitung zeigt die Zinssätze ab Juli 2026, eine Formel und ein einfaches Rechenbeispiel. Halten Sie Hauptforderung, Zinsen und Kosten getrennt fest, damit sich jeder Betrag prüfen lässt. Die Hinweise beziehen sich auf deutsches Recht und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
Welcher Zinssatz gilt ab Juli 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz nach § 247 BGB 1,52 Prozent. Daraus folgen nach § 288 BGB grundsätzlich 6,52 Prozent pro Jahr. Bei Entgeltforderungen aus Geschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers sind es grundsätzlich 10,52 Prozent. Abweichende Rechtsgrundlagen und wirksame Vereinbarungen müssen gesondert geprüft werden.
Nutzen Sie für jeden Zeitraum den damals geltenden Basiszinssatz. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den Wert zu den maßgeblichen Stichtagen. Ein neuer Zinssatz wird nicht rückwirkend auf frühere Zeiträume angewandt. Halten Sie deshalb die Quelle, den Beginn des Zinsabschnitts und den verwendeten Aufschlag in der Berechnung fest.
Wann beginnt der Zahlungsverzug?
Verzugszinsen setzen Zahlungsverzug voraus. Nach § 286 BGB ist dafür grundsätzlich eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit erforderlich. Sie kann unter gesetzlichen Voraussetzungen entbehrlich sein, etwa bei einem vereinbarten kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin. Das Rechnungsdatum allein belegt den Verzugsbeginn daher nicht.
Die 30-Tage-Regel setzt Fälligkeit und Zugang der Rechnung voraus. Bei Verbrauchern muss die Rechnung zusätzlich auf diese Folge hinweisen. Fehlt ein gesicherter Nachweis, werden Verzugsbeginn und Zugang zuerst geklärt. Ohne Vertretenmüssen tritt nach § 286 Absatz 4 BGB kein Verzug ein.
Wie werden Verzugszinsen taggenau berechnet?
Für einen Zeitraum im Jahr 2026 lautet die taggenaue Rechnung: offener Hauptbetrag × Jahreszinssatz in Prozent × Verzugstage ÷ 100 ÷ 365. Diese Darstellung rechnet den Prozentwert ausdrücklich um. Teilen Sie den Zinslauf auf, wenn sich Zinssatz oder verzinslicher Hauptbetrag ändern.
Ein einfaches Beispiel: 1.000 Euro bleiben 30 Tage lang unverändert offen. Bei 6,52 Prozent Jahreszins ergeben sich gerundet 5,36 Euro Zinsen; bei 10,52 Prozent sind es 8,65 Euro. Das Beispiel setzt einen feststehenden Verzugsbeginn und einen unveränderten Betrag innerhalb desselben Zinsabschnitts voraus.
- Verzugsbeginn und offenen Hauptbetrag feststellen
- Passenden Jahreszinssatz wählen und den Zeitraum abgrenzen
- Bei Zinswechsel oder geänderter Hauptforderung neue Abschnitte bilden
Wie wirken sich Teilzahlungen auf den Zinslauf aus?
Eine Teilzahlung senkt nicht zwingend sofort den verzinslichen Hauptbetrag. Nach § 367 BGB wird eine nicht ausreichende Zahlung grundsätzlich zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Eine andere Anrechnung des Schuldners und die Reaktion des Gläubigers sind rechtlich gesondert zu prüfen.
Buchen Sie eine Teilzahlung mit Datum, Betrag und Verwendungszweck. Halten Sie fest, welcher Anteil auf Kosten, Zinsen und Hauptforderung entfällt. Erst danach steht fest, ob sich der verzinsliche Hauptbetrag ändert und ab welchem Zeitpunkt ein neuer Rechenabschnitt erforderlich ist.
Welche Angaben sind vor dem nächsten Schritt zu prüfen?
Vor einer Mahnung oder Übergabe werden Vertragspartner, Anspruch, Leistung, Fälligkeit und Zahlungskonto abgeglichen. Ziehen Sie Gutschriften und bereits gebuchte Zahlungen ab. Prüfen Sie außerdem Einwände und die bisherigen Mitteilungen an den Schuldner. Die Zinsaufstellung muss zum aktuellen Stand der Akte passen.
Fortis Inkasso kann geeignete, nachvollziehbar dokumentierte Forderungen außergerichtlich bearbeiten. Zur Akte gehören die Rechnung, Zahlungsübersicht und Zinsberechnung mit ihren Zeitabschnitten. Ungeklärte Einwände und offene Buchungsfragen werden ausdrücklich benannt, damit die weitere Bearbeitung auf geprüften Angaben beruht.
Häufige Fragen
Welche Angaben brauche ich, um Verzugszinsen zu berechnen?
Sie brauchen den offenen Hauptbetrag, den rechtlich feststehenden Verzugsbeginn und den für den Zeitraum geltenden Jahreszinssatz. Berücksichtigen Sie Zahlungen und Gutschriften sowie einen möglichen Zinswechsel. Hauptforderung, Zinsen und Kosten werden getrennt dokumentiert.
Welche gesetzlichen Zinssätze ergeben sich ab Juli 2026?
Der Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 Prozent. Nach § 288 BGB ergeben sich damit grundsätzlich 6,52 Prozent pro Jahr beziehungsweise 10,52 Prozent bei Entgeltforderungen aus Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung. Der konkrete Anspruch und mögliche Sonderregeln sind vor der Anwendung zu prüfen.
Senkt jede Teilzahlung sofort die verzinsliche Hauptforderung?
Nein. Reicht die Zahlung nicht für die gesamte Schuld, gilt grundsätzlich die Reihenfolge Kosten, Zinsen und Hauptleistung nach § 367 BGB. Erst die dokumentierte Anrechnung zeigt, welcher Hauptbetrag offen bleibt. Eine andere Zahlungsbestimmung des Schuldners muss gesondert rechtlich geprüft werden.
Quellen
Primärquellen und amtliche Informationen zu diesem Beitrag.


