Recht & Urteile

Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Folgen für Gläubiger und Schuldner

Zwei Wochen hat ein Schuldner Zeit, um gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Was dann passiert – und was Widerspruch strategisch für beide Seiten bedeutet – wird oft unterschätzt.

Die unmittelbare Folge: kein Vollstreckungsbescheid

Mit dem Widerspruch ist der Weg zum schnellen Vollstreckungsbescheid versperrt. Die Forderung muss nun im streitigen Gerichtsverfahren geltend gemacht werden. Dorthin gelangt der Fall aber nur, wenn eine Partei die Durchführung beantragt und der Gläubiger die weiteren Gerichtskosten einzahlt – sonst bleibt das Verfahren in der Schwebe.

Für Schuldner: Widerspruch ist kein Freifahrtschein

Der Widerspruch verschafft Zeit, beseitigt die Forderung aber nicht. Ist sie berechtigt, wächst der Betrag im Prozess um Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten – die am Ende der Verlierer trägt. Sinnvoll ist der Widerspruch nur bei echten Einwänden gegen die Forderung. Wer lediglich nicht zahlen kann, fährt mit einer Ratenzahlungsvereinbarung fast immer besser.

Für Gläubiger: Anwaltszwang und Beweisfragen

Im streitigen Verfahren vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang; die Forderung muss substantiiert dargelegt und bewiesen werden. Deshalb zahlt sich saubere Dokumentation aus – Vertrag, Leistungsnachweis, Rechnung, Mahnungen. Bei Fortis Inkasso übernehmen die Anwälte der Partnerkanzlei den Prozess nahtlos: Alle Unterlagen liegen bereits digital in der Akte, es geht keine Zeit verloren.

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