Recht & Urteile

Inkassoforderung nach Identitätsdiebstahl: So wehren Sie sich richtig

Eine Inkassoforderung für eine Bestellung, die Sie nie aufgegeben haben? Dahinter steckt oft Identitätsdiebstahl. Wichtig ist jetzt schnelles, aber strukturiertes Handeln – denn ignorieren macht alles schlimmer.

Sofortmaßnahmen für Betroffene

Erstens: Dem Inkassounternehmen umgehend schriftlich mitteilen, dass die Forderung bestritten wird und der Verdacht auf Identitätsdiebstahl besteht – bei Fortis Inkasso direkt über das Serviceportal mit dem Aktenzeichen. Zweitens: Strafanzeige bei der Polizei erstatten; das Aktenzeichen der Anzeige ist der wichtigste Beleg. Drittens: Beim Händler die Bestellunterlagen anfordern, um Lieferadresse und Bestelldaten zu prüfen.

Was seriöse Inkassounternehmen dann tun

Bei einem substantiierten Einwand wird das Verfahren ausgesetzt und die Forderung mit dem Gläubiger geklärt. Bestätigt sich der Identitätsdiebstahl, wird das Verfahren eingestellt – Mahnkosten trägt der Betroffene nicht. Ein Schufa-Eintrag darf bei bestrittenen Forderungen ohnehin nicht erfolgen; existiert bereits einer, ist seine Löschung zu verlangen.

Vorbeugen für die Zukunft

Regelmäßige Selbstauskünfte bei Schufa & Co. decken fremde Konten und Verträge früh auf. Starke, einzigartige Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Zurückhaltung mit Ausweiskopien reduzieren das Risiko. Wer bereits Opfer war, kann sich bei Auskunfteien einen Warnhinweis eintragen lassen, der Händler zu strengerer Prüfung veranlasst.

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