Inkassounternehmen oder Anwalt: Wer treibt Forderungen besser ein?
Offene Forderung – und jetzt? Viele Gläubiger schwanken zwischen Inkassounternehmen und Rechtsanwalt. Beide dürfen Forderungen eintreiben, unterscheiden sich aber in Arbeitsweise, Kostenmodell und Spezialisierung.
Das spricht für das Inkassounternehmen
Inkassounternehmen sind auf den massenhaften, außergerichtlichen Forderungseinzug spezialisiert: standardisierte Prozesse, professionelle Schuldnerkommunikation über mehrere Kanäle, Adressermittlung, Bonitätsprüfung und langfristige Überwachung. Viele arbeiten auf Erfolgsbasis – der Gläubiger zahlt nichts, wenn nichts eingetrieben wird.
Gerade bei unbestrittenen Forderungen ist das Inkassoverfahren meist schneller und für den Gläubiger risikofrei.
Wann der Anwalt ins Spiel kommt
Bestreitet der Schuldner die Forderung substantiell oder wird ein streitiges Gerichtsverfahren nötig, führt am Rechtsanwalt kein Weg vorbei – im Prozess vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Auch bei komplexen Sachverhalten, etwa Werklohnstreitigkeiten mit Mängeleinwänden, ist anwaltliche Beratung von Anfang an sinnvoll.
Die Kombination: das Beste aus beiden Welten
Moderne Anbieter verbinden beide Ansätze. Fortis Inkasso arbeitet mit einer Partnerkanzlei zusammen: Das außergerichtliche Verfahren läuft effizient über das Inkassosystem, bei Widerspruch oder Klagebedarf übernehmen die Anwälte nahtlos – ohne Zeitverlust, weil alle Informationen bereits digital vorliegen. Für den Gläubiger bedeutet das einen einzigen Ansprechpartner vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung.