Die 7 größten Inkasso-Mythen im Faktencheck
Um kaum eine Branche ranken sich so viele Halbwahrheiten wie ums Inkasso. Zeit für einen Faktencheck der sieben hartnäckigsten Mythen – für Gläubiger wie für Schuldner.
Mythos 1–3: Drohkulissen und Schreckgespenster
„Inkasso darf jederzeit vor der Tür stehen“ – falsch: Hausbesuche sind zulässig, aber der Schuldner muss niemanden hereinlassen; Einschüchterung ist verboten. „Inkassounternehmen dürfen Gehälter direkt pfänden“ – falsch: Pfändungen setzen immer einen gerichtlichen Titel voraus. „Wer nicht zahlt, kommt ins Gefängnis“ – falsch: Schulden sind kein Straftatbestand; Erzwingungshaft droht nur bei Verweigerung der Vermögensauskunft trotz Titel.
Mythos 4–5: Kosten und Gebühren
„Inkassokosten sind Willkür“ – falsch: Sie sind gesetzlich gedeckelt und am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientiert. „Als Gläubiger zahle ich drauf“ – falsch: Beim Inkasso auf Erfolgsbasis trägt der Schuldner die Kosten als Verzugsschaden; der Gläubiger erhält seine volle Forderung.
Mythos 6–7: Aufwand und Nutzen
„Kleine Beträge lohnen sich nicht“ – falsch: Auf Erfolgsbasis ist auch der Einzug von Kleinstforderungen wirtschaftlich, und konsequenter Einzug verbessert die Zahlungsmoral des gesamten Kundenstamms. „Inkasso zerstört die Kundenbeziehung“ – meist falsch: Ein objektiver Dritter entlastet die Beziehung sogar, weil der Gläubiger nicht selbst mahnen muss und die Vertragsbeziehung sachlich fortgeführt werden kann.