Inkasso-Wissen

Schufa-Eintrag durch Inkasso: Voraussetzungen, Folgen und Löschung

Kaum ein Druckmittel wirkt stärker als die Aussicht auf einen negativen Schufa-Eintrag – denn er beeinflusst Mietverträge, Kredite und Mobilfunkverträge. Doch ein Eintrag ist an strenge Voraussetzungen gebunden.

Wann ein Eintrag zulässig ist

Ein Negativeintrag setzt grundsätzlich voraus, dass die Forderung unbestritten ist, der Schuldner mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen erster Mahnung und Meldung mindestens vier Wochen liegen und der Schuldner rechtzeitig auf die bevorstehende Meldung hingewiesen wurde. Bei titulierten Forderungen ist die Meldung ohne Weiteres zulässig.

Bestreitet der Schuldner die Forderung substantiiert, darf nicht gemeldet werden – wer trotzdem meldet, riskiert Schadensersatzansprüche.

Die Folgen für den Schuldner

Ein negativer Eintrag stuft den Schuldner als kreditunwürdig ein. Die Konsequenzen reichen von abgelehnten Mietbewerbungen über gekündigte Kreditkarten bis zu Vorkasse-Pflicht beim Online-Einkauf. Für viele Schuldner ist die drohende Schufa-Meldung deshalb der entscheidende Anlass, doch noch zu zahlen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Löschung: Wann der Eintrag verschwindet

Beglichene Forderungen werden als „erledigt“ markiert und nach den geltenden Löschfristen entfernt – in bestimmten Fällen bereits nach 18 Monaten, sonst regelmäßig nach drei Jahren. Wer zahlt, sollte die Erledigungsmeldung aktiv einfordern. Falsche oder unzulässige Einträge können über die Schufa selbst oder die Datenschutzaufsicht angefochten werden.

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