Recht & Urteile

Lohnpfändung: Wie viel vom Gehalt gepfändet werden darf

Die Lohnpfändung ist das Arbeitspferd der Zwangsvollstreckung: Monat für Monat fließt der pfändbare Teil des Einkommens direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger – bis die Forderung getilgt ist.

Die Pfändungstabelle: Existenzminimum bleibt

Wie viel vom Nettoeinkommen pfändbar ist, regelt die Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Unterhalb des Grundfreibetrags ist nichts pfändbar; darüber steigt der pfändbare Anteil gestaffelt. Unterhaltspflichten erhöhen den Freibetrag deutlich. Die Beträge werden regelmäßig angepasst – zuletzt jeweils zum 1. Juli.

Die Rolle des Arbeitgebers

Mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner: Er muss den pfändbaren Teil berechnen, einbehalten und an den Gläubiger abführen. Fehler gehen zu seinen Lasten – er haftet für zu wenig abgeführte Beträge. Eine Kündigung wegen Lohnpfändung ist unzulässig, im Wiederholungsfall aber ein realer Karrierefaktor; auch das motiviert viele Schuldner zur einvernehmlichen Lösung.

Dauerwirkung und Rangprinzip

Die Lohnpfändung erfasst auch künftige Lohnansprüche und bleibt beim Arbeitgeberwechsel zwar nicht automatisch bestehen, kann aber neu ausgebracht werden. Bei mehreren Gläubigern gilt das Prioritätsprinzip: Wer zuerst pfändet, wird zuerst bedient. Auch deshalb lohnt es sich, mit titulierten Forderungen nicht zu warten – Fortis Inkasso setzt Pfändungen zügig und zielgerichtet um.

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