Recht & Urteile

Kontopfändung und P-Konto: Rechte und Grenzen der Kontovollstreckung

Die Kontopfändung gehört zu den wirksamsten Vollstreckungsinstrumenten – trifft aber auf ein austariertes Schutzsystem: das Pfändungsschutzkonto. Beide Seiten sollten die Spielregeln kennen.

So läuft eine Kontopfändung ab

Mit einem Vollstreckungstitel beantragt der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) gegen die Bank des Schuldners. Ab Zustellung ist das Guthaben eingefroren und wird – nach Ablauf gesetzlicher Wartefristen – an den Gläubiger ausgekehrt. Auch künftige Eingänge werden erfasst, solange die Pfändung besteht.

Das P-Konto als Existenzschutz

Jeder Schuldner kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dort ist ein Grundfreibetrag automatisch geschützt; für Unterhaltspflichten und bestimmte Sozialleistungen lässt er sich per Bescheinigung erhöhen. Was über dem Freibetrag liegt, bleibt pfändbar. Das P-Konto sichert das Existenzminimum – es macht den Schuldner aber nicht unpfändbar.

Was die Pfändung für die Praxis bedeutet

Für Gläubiger ist die Kontopfändung doppelt wertvoll: Sie greift direkt auf Liquidität zu und erzeugt Handlungsdruck – viele Schuldner melden sich nach Jahren des Schweigens binnen Tagen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Für Schuldner gilt: Wer die Pfändung kommen sieht, sollte rechtzeitig das P-Konto einrichten und aktiv das Gespräch mit dem Inkassounternehmen suchen.

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