Kontopfändung und P-Konto: Rechte und Grenzen der Kontovollstreckung
Die Kontopfändung gehört zu den wirksamsten Vollstreckungsinstrumenten – trifft aber auf ein austariertes Schutzsystem: das Pfändungsschutzkonto. Beide Seiten sollten die Spielregeln kennen.
So läuft eine Kontopfändung ab
Mit einem Vollstreckungstitel beantragt der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) gegen die Bank des Schuldners. Ab Zustellung ist das Guthaben eingefroren und wird – nach Ablauf gesetzlicher Wartefristen – an den Gläubiger ausgekehrt. Auch künftige Eingänge werden erfasst, solange die Pfändung besteht.
Das P-Konto als Existenzschutz
Jeder Schuldner kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dort ist ein Grundfreibetrag automatisch geschützt; für Unterhaltspflichten und bestimmte Sozialleistungen lässt er sich per Bescheinigung erhöhen. Was über dem Freibetrag liegt, bleibt pfändbar. Das P-Konto sichert das Existenzminimum – es macht den Schuldner aber nicht unpfändbar.
Was die Pfändung für die Praxis bedeutet
Für Gläubiger ist die Kontopfändung doppelt wertvoll: Sie greift direkt auf Liquidität zu und erzeugt Handlungsdruck – viele Schuldner melden sich nach Jahren des Schweigens binnen Tagen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Für Schuldner gilt: Wer die Pfändung kommen sieht, sollte rechtzeitig das P-Konto einrichten und aktiv das Gespräch mit dem Inkassounternehmen suchen.