Inkasso im Handwerk: Werklohn durchsetzen, Liquidität sichern
Kaum eine Branche geht so stark in Vorleistung wie das Handwerk: Material, Löhne, Wochen an Arbeit – und dann zahlt der Kunde nicht. Für Betriebe mit knappen Margen wird jede offene Rechnung schnell existenziell.
Prävention: Abschläge und Dokumentation
Das Werkvertragsrecht gibt Handwerkern starke Werkzeuge: Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt (§ 632a BGB) verteilen das Risiko, die förmliche Abnahme macht den Werklohn fällig und dreht die Beweislast für Mängel um. Wer Aufmaße, Stundenzettel und Abnahmeprotokolle sauber führt, entzieht späteren Zahlungsverweigerungen den Boden – die beste Vorbereitung für jeden Streitfall.
Der Klassiker: die plötzliche Mängelrüge
Auffällig oft tauchen „Mängel“ erst mit der Schlussrechnung auf. Wichtig zu wissen: Ein pauschales „Ich bin unzufrieden“ berechtigt nicht zum Einbehalt – Mängel müssen konkret benannt werden, und der Einbehalt ist auf das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten begrenzt. Berechtigten Rügen sollte man schnell nachkommen (Nachbesserung dokumentieren!), vorgeschobene entlarvt die Dokumentation.
Konsequenter Forderungseinzug für Betriebe
Handwerker haben keine Zeit für Mahnwesen – zwischen Baustelle und Büro bleibt Forderungsverfolgung liegen, bis sie zum Problem wird. Die Lösung: kurze eigene Mahnfolge, dann Übergabe an den Inkassopartner, idealerweise als Dauerbeauftragung. Fortis Inkasso arbeitet auf Erfolgsbasis – der Betrieb trägt kein Kostenrisiko, erhält bei Erfolg 100 % des Werklohns und kann sich auf die nächste Baustelle konzentrieren.