Inkasso für Steuerberater und Kanzleien: Honorarforderungen professionell einziehen
Ausgerechnet die Berufe, die anderen bei Geldfragen helfen, tun sich mit den eigenen Honoraren oft schwer: Mandatsbeziehungen sind persönlich, die Verschwiegenheit setzt Grenzen – und trotzdem müssen offene Rechnungen bezahlt werden.
Verschwiegenheit und Einzug: der rechtliche Rahmen
Honorarforderungen von Steuerberatern und Anwälten unterliegen der beruflichen Verschwiegenheit. Für die Abtretung oder Einziehung durch Dritte verlangt das Berufsrecht besondere Voraussetzungen – praktikabel ist die Einwilligung des Mandanten, idealerweise bereits in der Vergütungsvereinbarung verankert. Alternativ bleibt die Beauftragung zur Einziehung im eigenen Namen mit eng begrenzter Datenweitergabe: Name, Anschrift, Rechnungsbetrag genügen dem Inkassoprozess.
Zurückbehaltung und Vorschüsse nutzen
Beide Berufe können Vorschüsse verlangen – und sollten es bei neuen Mandaten und absehbar umfangreichen Aufträgen konsequent tun. Das Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsergebnissen (nicht an allen Handakten-Bestandteilen) erzeugt zusätzlichen Zahlungsanreiz. Wer erst nach zwei Jahren Dauerberatung die erste Rechnung stellt, hat dagegen ein selbstgeschaffenes Klumpenrisiko.
Diskretion im Verfahren
Kanzleien fürchten um ihren Ruf, wenn sie Mandanten mahnen – dabei wirkt das strukturierte Verfahren eines Dritten diskreter als der persönliche Honorarstreit. Sachliche Schreiben, Ratenoptionen, keine öffentlichkeitswirksame Eskalation: So bleibt die Tür für eine spätere Mandatsbeziehung offen. Fortis Inkasso behandelt Honorarforderungen mit der gebotenen Vertraulichkeit – von der Einzelforderung bis zum Forderungsbestand nach Kanzleiübernahmen.