Branchen-Inkasso

Inkasso für Immobilienverwaltungen: Hausgeld und Mietforderungen im Griff

Hausgeldrückstände treffen nicht den Verwalter, sondern die Gemeinschaft: Zahlt ein Eigentümer nicht, finanzieren die übrigen seine Kosten mit. Professioneller Einzug ist deshalb Kernpflicht jeder Verwaltung – und lässt sich hervorragend delegieren.

Hausgeld: schnelle Reaktion schützt die Gemeinschaft

Hausgeldforderungen sind laufende Verpflichtungen – ein Rückstand wächst monatlich weiter. Die Verwaltung sollte nach klarer Regel mahnen und die Gemeinschaft früh über größere Rückstände informieren; die Beschlusslage (Verzugsregelungen, Beauftragung des Einzugs) gehört sauber dokumentiert. Gut zu wissen: Hausgeldforderungen genießen in der Zwangsversteigerung eine begrenzte Vorrangstellung – auch deshalb lohnt konsequentes Vorgehen.

Mietverwaltung: Einzug im Auftrag des Eigentümers

In der Mietverwaltung zieht der Verwalter Forderungen des Eigentümers ein – Mietrückstände, Nebenkostennachzahlungen, Schadensersatz nach Auszug. Klare Verwaltervollmachten regeln, wie weit der Verwalter gehen darf; die Übergabe ans Inkassounternehmen inklusive aller Dokumente (Mietvertrag, Abrechnungen, Mahnungen) sollte standardisiert sein. So bleibt der Eigentümer informiert, ohne selbst tätig zu werden.

Skalierung über Dauerbeauftragung

Verwaltungen mit hunderten Einheiten produzieren laufend gleichartige Fälle – ideal für die Dauerbeauftragung: Rückstände ab definierter Höhe wandern automatisch per Datenübergabe in den Einzug, Statusberichte fließen in die Verwaltungssoftware zurück. Fortis Inkasso arbeitet auf Erfolgsbasis und übernimmt auf Wunsch auch die Langzeitüberwachung titulierter Forderungen gegen ehemalige Mieter und Eigentümer.

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