Inkasso am Bau: Werklohnforderungen gegen Auftraggeber durchsetzen
Nirgends sind Forderungen so hoch und die Vorleistungen so lang wie am Bau – und nirgends sind Zahlungsverzögerungen so systematisch. Bauunternehmen brauchen die volle Klaviatur aus Sicherung, Dokumentation und konsequentem Einzug.
Sichern, bevor gebaut wird
§ 650f BGB gibt Bauunternehmern ein scharfes Schwert: die Bauhandwerkersicherung. Der Auftraggeber muss auf Verlangen Sicherheit für den Werklohn stellen – tut er es nicht, darf die Leistung verweigert und nach Fristsetzung gekündigt werden. Kombiniert mit engmaschigen Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt bleibt das maximale Ausfallrisiko stets überschaubar.
Einbehalte und Schlussrechnungs-Poker
Gekürzte Schlussrechnungen, pauschale Mängeleinbehalte, verschleppte Abnahmen: Am Bau gehört das Kleinrechnen fremder Leistungen für manche Auftraggeber zum Geschäftsmodell. Dagegen helfen förmliche Abnahmen mit Protokoll, gemeinsame Aufmaße und die Kenntnis der Grenzen – Einbehalte sind auf das Doppelte der tatsächlichen Mangelbeseitigungskosten begrenzt. Überzogene Kürzungen sind durchsetzbare Restforderungen.
Insolvenzrisiko der Auftraggeber im Blick
Baupleiten kommen selten ohne Vorwarnung: schleppende Abschlagszahlungen sind das klassische Frühsignal. Wer hier zügig reagiert – Leistung nach § 650f zurückhalten, offene Posten ins Inkasso, Titulierung anstoßen – steht bei einer späteren Insolvenz deutlich besser da als der geduldige Gläubiger. Fortis Inkasso überwacht Schuldner fortlaufend und priorisiert Fälle mit erkennbarem Bonitätsverfall.