Inkasso für Autohäuser und Werkstätten: Reparaturkosten sicher realisieren
Die Reparatur ist gemacht, das Auto fährt – nur die Rechnung bleibt liegen. Werkstätten und Autohäuser haben starke Sicherungsrechte, nutzen sie aber oft nicht konsequent. Und wenn das Fahrzeug erst mal vom Hof ist, zählt professioneller Einzug.
Das Werkstattpfandrecht: Sicherheit auf vier Rädern
Solange das Fahrzeug in der Werkstatt steht, besteht das gesetzliche Unternehmerpfandrecht: Herausgabe erst gegen Zahlung. Wer das Auto vor vollständiger Zahlung herausgibt, gibt seine beste Sicherheit auf – bei größeren Beträgen sollte das nur gegen Anzahlung oder EC-Zahlung geschehen. Praxis-Tipp: Zahlung bei Abholung als Standard kommunizieren, Rechnung auf Wunsch vorab senden.
Streit um Umfang und Preis vermeiden
„So teuer sollte das nicht werden“ – der Klassiker. Dagegen: schriftlicher Auftrag mit Kostenvoranschlag, dokumentierte Freigabe bei Erweiterungen (Anruf notieren oder besser SMS/E-Mail-Bestätigung), Altteile aufbewahren. Wesentliche Überschreitungen des Kostenvoranschlags ohne Freigabe sind angreifbar; sauber freigegebene Arbeiten dagegen voll durchsetzbar.
Wenn das Fahrzeug weg ist: konsequenter Einzug
Nach der Herausgabe bleibt der normale Forderungsweg: kurze Mahnfolge, dann Inkasso. Halterdaten erleichtern die Adressermittlung, die dokumentierte Auftragslage entkräftet Einwände. Auch geplatzte Finanzierungen bei Fahrzeugkäufen – etwa nicht eingelöste Anzahlungsvereinbarungen – gehören zügig in den professionellen Einzug. Fortis Inkasso betreut Kfz-Betriebe von der Einzelforderung bis zur Dauerbeauftragung.