Gerichtliches Mahnverfahren: Ablauf, Kosten und Dauer im Überblick
Das gerichtliche Mahnverfahren ist der schnellste und günstigste Weg zum Vollstreckungstitel – ganz ohne Gerichtsverhandlung. Voraussetzung: eine unbestrittene Geldforderung.
Schritt 1: Antrag beim Mahngericht
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird beim zentralen Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes gestellt – heute fast ausschließlich elektronisch. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung inhaltlich berechtigt ist, sondern nur die formalen Voraussetzungen. Genau das macht das Verfahren so schnell.
Schritt 2: Zustellung und Widerspruchsfrist
Der Mahnbescheid wird dem Schuldner förmlich zugestellt. Ab Zustellung hat er zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Viele Schuldner zahlen in dieser Phase, um das weitere Verfahren und zusätzliche Kosten zu vermeiden – das Mahnverfahren ist dann beendet.
Schritt 3: Vollstreckungsbescheid und Rechtskraft
Bleibt der Widerspruch aus, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Gegen diesen ist noch zwei Wochen Einspruch möglich; danach wird er rechtskräftig. Das Ergebnis: ein Titel, aus dem 30 Jahre lang vollstreckt werden kann.
Kosten und Dauer
Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens sind bewusst niedrig gehalten und richten sich nach dem Streitwert – für sie muss der Gläubiger in Vorkasse gehen, bekommt sie aber vom Schuldner erstattet. Von Antrag bis Vollstreckungsbescheid vergehen bei reibungslosem Ablauf etwa sechs bis zehn Wochen. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Verfahren ins streitige Gerichtsverfahren über – dann übernehmen die Anwälte unserer Partnerkanzlei.