Ausstehende Forderungen

EU-Zahlungsfristen: Was Unternehmen bei grenzüberschreitenden Forderungen beachten müssen

Mitarbeiter im modernen Büro mit Laptop und Telefon mit Globus für grenzüberschreitende Fälle.

Stand: 2026-08-10. Bei grenzüberschreitenden B2B-Forderungen gibt es keine einzige EU-Frist, die jeden Vertrag automatisch gleich behandelt. Die Richtlinie 2011/7/EU setzt einen europäischen Rahmen gegen Zahlungsverzug, wird aber durch nationales Recht umgesetzt. Für den Einzelfall zählen daher Vertrag, anwendbares Recht, Art des Schuldners und tatsächliche Leistung. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene neue Verordnung ist weiterhin Teil eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens und darf nicht wie bereits geltendes Recht behandelt werden.

Zuerst klären, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist

Ein deutscher Lieferant und ein Kunde in einem anderen EU-Staat können im Vertrag eine Rechtswahl getroffen haben. Fehlt sie, bestimmen Kollisionsregeln, welches nationale Recht gilt. Zahlungsfristen, Verzugsbeginn und Nebenforderungen dürfen deshalb nicht allein aus dem Sitz des Gläubigers abgeleitet werden.

Zur Forderungsakte gehören Rechtswahlklausel, Gerichtsstandsvereinbarung, Lieferklauseln und die genaue Identität beider Parteien. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten zudem andere Rahmenbedingungen als im Geschäft zwischen Unternehmen. Schon vor Vertragsschluss sollte feststehen, wer die länderspezifische Prüfung übernimmt.

Was die geltende EU-Richtlinie regelt

Die Richtlinie 2011/7/EU richtet sich gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Sie enthält Vorgaben zu Zahlungsfristen, Verzugszinsen und einer pauschalen Entschädigung für Beitreibungskosten. Richtlinien wirken jedoch grundsätzlich über die Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die konkrete Anspruchsgrundlage ergibt sich daher aus dem jeweils anwendbaren nationalen Recht.

Für deutsche B2B-Fälle sind insbesondere §§ 271a, 286 und 288 BGB relevant. § 271a BGB begrenzt bestimmte Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefristen. § 288 BGB regelt unter anderem den gesetzlichen Verzugszins bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucher und die 40-Euro-Pauschale für Entgeltforderungen gegen Nichtverbraucher.

Vertragliche Zahlungsfrist und tatsächliche Fälligkeit trennen

Eine Klausel wie „60 Tage netto“ beantwortet nicht jede Frage. Zu prüfen ist, ob die Frist wirksam vereinbart wurde, wann sie beginnt und ob zuvor eine Abnahme, Prüfung oder vollständige Rechnung erforderlich ist. Bei internationalen Lieferungen kommen Übergabe, Incoterms, Abnahmeprotokolle und lokale Rechnungsvorgaben hinzu.

Unternehmen sollten den Fristbeginn nicht manuell aus einer E-Mail schätzen. Besser ist eine Fallchronologie mit Vertragsdatum, Lieferung, Leistungsnachweis, Rechnungseingang beim Kunden und vereinbarter Prüffrist. Abweichungen gehören als nachvollziehbare Ausnahme in die Akte.

Die geplante EU-Reform ist noch kein geltendes Recht

Die Europäische Kommission hat 2023 eine unmittelbar geltende Verordnung gegen Zahlungsverzug vorgeschlagen. Das Verfahren 2023/0323/COD wird auf EUR-Lex weiterhin als laufend geführt. Solange der Gesetzgeber den Vorschlag nicht abgeschlossen und ein endgültiger Rechtsakt anwendbar ist, bleiben die geltende Richtlinie und das jeweilige nationale Umsetzungsrecht maßgeblich.

Unternehmen können ihre Prozesse zwar auf mögliche strengere Regeln vorbereiten, Verträge und Forderungen müssen aber nach dem aktuell geltenden Recht bewertet werden.

So organisieren KMU grenzüberschreitende Forderungen

  • pro Land eine verantwortliche Stelle und verlässliche Rechtsquelle festlegen
  • Rechtswahl, Gerichtsstand und Vertragssprache zentral erfassen
  • Lieferung, Abnahme und Rechnungseingang beweissicher dokumentieren
  • Zinsberechnung und Pauschalen nur nach anwendbarem Recht ansetzen
  • Einwände in Originalsprache sichern und fachlich übersetzen lassen
  • außergerichtliche und gerichtliche Optionen früh nach Land und Vollstreckbarkeit bewerten

Ein einheitlicher Konzernprozess ist hilfreich, darf nationale Unterschiede aber nicht verdecken. Pflichtfelder können überall gleich sein; die rechtliche Bewertung braucht trotzdem eine Länderlogik. Besonders bei hohen Beträgen sollte vor einer Eskalation geprüft werden, ob ein Urteil später am Sitz des Schuldners vollstreckbar ist.

Häufige Fehler bei EU-Forderungen

Problematisch sind automatisch übernommene deutsche Mahntexte, Zinsen ohne Rechtsprüfung und Rechnungen, die lokale Pflichtangaben nicht erfüllen. Auch eine deutsche Gerichtsstandsklausel ist nicht in jeder Konstellation wirksam. Bei Verbrauchern greifen zusätzliche Schutzregeln, weshalb ein B2B-Prozess nicht unverändert verwendet werden darf.

Ein weiterer Fehler ist das Warten auf die politische Reform. Offene Forderungen müssen nach geltendem Recht bearbeitet werden. Der laufende EU-Prozess ist ein Anlass für Vertrags- und Systempflege, kein Grund, bestehende Fristen auszusetzen.

Häufige Fragen

Gilt in der EU automatisch eine Zahlungsfrist von 30 Tagen?

Nein. Die Richtlinie setzt einen Rahmen, doch Vertrag, Schuldnerart und nationales Recht bestimmen die konkrete Frist. Pauschale Aussagen ohne Rechtswahlprüfung sind riskant.

Ist die neue EU-Verordnung schon anwendbar?

Nein. Das Gesetzgebungsverfahren zum Kommissionsvorschlag wird auf EUR-Lex als laufend geführt. Vor jeder Veröffentlichung und Vertragsänderung ist der aktuelle Status zu prüfen.

Kann Fortis Forderungen gegen Kunden im EU-Ausland bearbeiten?

Die Bearbeitungsmöglichkeit hängt von Land, Schuldner, Unterlagen, Rechtslage und Vollstreckbarkeit ab. Der Fall sollte mit vollständigem Vertrag und aktueller Chronologie vorgelegt werden.

Welche Unterlagen sind besonders wichtig?

Vertrag mit Rechtswahl, Bestellung, Liefer- oder Leistungsnachweis, Rechnung, Zugang, Korrespondenz, Einwände, Zahlungen und aktuelle Schuldnerdaten.

Nächster Schritt

Fortis prüft das erste außergerichtliche Vorgehen für Gläubiger ohne Vergütung. Bei vollständiger Beitreibung wird die Hauptforderung zu 100 Prozent an den Gläubiger ausgekehrt; scheitert der Versuch, entsteht hierfür kein Honorar. Kosten aus Auslandsrecherchen, Gerichts- oder Vollstreckungsschritten werden vor einer Beauftragung transparent geklärt.

Legen Sie grenzüberschreitende Forderungen früh mit Vertrag, Rechtswahl, Leistungsnachweis und offener Saldenaufstellung vor. So lässt sich entscheiden, welches Land, welche Sprache und welcher außergerichtliche oder gerichtliche Weg sinnvoll sind.

Der Beitrag beschreibt den allgemeinen europäischen und deutschen Rahmen.

Quellen

Primärquellen und amtliche Informationen zu diesem Beitrag.

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Kostenlos einreichen, in drei Minuten. Die Erstberatung ist unverbindlich.

Forderung einreichen