Inkasso-Wissen

Ablauf eines Inkassoverfahrens: Von der ersten Mahnung bis zur Vollstreckung

Was passiert eigentlich genau, nachdem eine Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wurde? Der komplette Ablauf im Überblick – vom ersten Schreiben bis zur Zwangsvollstreckung.

Phase 1: Die außergerichtliche Geltendmachung

Nach Beauftragung und Übermittlung der Schuldnerdaten versendet das Inkassounternehmen die erste Inkassomahnung. Sie enthält die wesentlichen Daten der Forderung und die durch die Beauftragung entstandenen Kosten. Kann die Mahnung nicht zugestellt werden, folgt eine Adressermittlung über Melderegister und Auskunfteien.

Reagiert der Schuldner nicht, folgt eine zweite, bestimmtere Mahnung, die Konsequenzen aufzeigt, aber auch Lösungswege wie Ratenzahlung anbietet. Häufig genügt bereits das Einschalten der dritten Partei, um Bewegung in die Sache zu bringen.

Phase 2: Das gerichtliche Mahnverfahren

Zahlt der Schuldner weiterhin nicht, beantragt das Inkassounternehmen beim zentralen Mahngericht einen Mahnbescheid. Der Schuldner kann binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen. Bleibt er untätig, folgt der Vollstreckungsbescheid – ein vollstreckbarer Titel, der 30 Jahre gültig ist.

Phase 3: Die Zwangsvollstreckung

Mit dem Titel stehen alle Vollstreckungsinstrumente offen: Kontopfändung, Lohn- und Gehaltspfändung, Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Ist der Schuldner aktuell zahlungsunfähig, wird die Forderung überwacht und vollstreckt, sobald wieder pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.

Wie lange dauert das alles?

Die außergerichtliche Phase dauert typischerweise vier bis acht Wochen. Ein unwidersprochener Mahnbescheid führt in zwei bis drei Monaten zum Titel. Viele Verfahren enden aber deutlich früher: Ein erheblicher Teil der Schuldner zahlt bereits auf die erste Inkassomahnung.

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