Kontakt

Gehrtsstraße 16
40235 Düsseldorf

Wie können wir helfen?

Schicken Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

FAQ's

Sie haben die Fragen – wir haben die Antworten

Zunächst empfehlen wir immer ein außergerichtliches Vorgehen. Gerne passen wir aber auch
unsere Strategie immer an ihre Bedürfnisse an, die sich aus Ihrer Stellung als Privatperson oder
Unternehmen ergeben. Nach der Beauftragung und Mitteilung der Schuldnerdaten versenden wir
zunächst die erste Inkassomahnung. Darin geben wir dem Schuldner die essenziellen Daten der
Forderungsangelegenheit und die durch die Beauftragung zusätzlich entstanden Kosten an.
Sollte die Mahnung nicht zugestellt werden können, kümmern wir uns ferner um eine
Adressermittlung. Reagiert der Schuldner auch trotz aktueller Adressermittlung und erfolgreicher
Zustellung nicht auf die erste Inkassomahnung, folgt eine weitere Mahnung durch uns. Hier
gehen wir nun noch bestimmter vor und teilen Verständnis für eine Säumnis mit, zeigen aber
Konsequenzen und gleichzeitig Lösungswege auf.
Ein solches Vorgehen ist bereits oftmals allein durch die Beauftragung eines
Inkassounternehmens erfolgsversprechend, da der Schuldner sich seiner säumigen Position und
den negativen Konsequenzen durch das Einschalten einer dritten Partei, die nicht ursprüngliche
Vertragspartei ist, bewusst wird.

Wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Das heißt im Erfolgsfall zahlt ihr Schuldner die Inkassogebühren,
die durch die Beauftragung entstanden sind. Wir erhalten also im Falle der vollständigen
Eintreibung Ihrer offenen Forderung, die gesetzlich vorgesehen Verzugszinsen und Kosten, die
uns entstanden sind vom Schuldner direkt. Sie erhalten die vollständige Forderung Ihres
Schuldners.
Sollten weitere Kosten anfallen, wie Gerichtsgebühren, Vollstreckungskosten oder Kosten der
Adressermittlungen oder Auslandsinkasso durch den Verzug des Schuldners ins Ausland,
besprechen wir das Vorgehen vorher mit Ihnen und informieren Sie über diese möglichen
zusätzlichen Kosten. Diese fallen demnach nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an.

Für Ihren Schuldner fallen ebenfalls nur Gebühren an, die gesetzlich nach dem
Rechtsdienstleistungsgesetz vorgesehen sind.
Auf unserem Blog veröffentlichen wir außerdem ständig neue Rechtsprechungen zu diesem Thema sowie Hinweise auf unseriöse Vorgehensweisen in der Inkassobranche.

Grundsätzlich gilt, dass ein außergerichtliches Verfahren Schuldnerschonender ist. Denn häufig
ist es so, dass die Rechnung im Alltag untergegangen ist und dem Schuldner viel daran liegt
nach einer Aufforderung durch uns möglichst schnell zu handeln, sodass Sie ihre Forderung
zügig bekommen.
Der Druck ist häufig höher, wenn ein Dritter mit der Geltendmachung beauftragt wurde. Dieser
Druck reicht und führt einen für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ausgang herbei.
Wenn der Schuldner sich als nicht zahlungswillig erweist oder eine solche Unwilligkeit zu
befürchten ist, bietet sich ein gerichtliches Mahnverfahren an.

Hier erfahren sie mehr zum Mahnverfahren.

Eine Beauftragung durch ein Inkassounternehmen schadet in den meisten Fällen nicht, sondern führt ganz im Gegenteil dazu, dass Ihre Vertragsbeziehung nicht unter dem Verzug des Schuldners leidet. Wie kommen wir zu diesem Schluss? Das Einschalten eines Außenstehenden, der den Anspruch objektiv begutachtet, ist immer ein Mittel, um außergerichtlich zu einem gerechten Ergebnis zu kommen. Der Gläubiger kann die unangenehme und zeitaufwendige Aufgabe, seine Forderung beim Schuldner einzuziehen, auf das Inkassounternehmen übertragen. Dadurch erspart er sich nicht nur Zeit und Nerven, sondern kann auch die Beziehung zu seinem Schuldner schonen für die fortlaufende Vertragsbeziehung, ohne den Drang zu haben die Vertragsbeziehung aus Frust endgültig zu beenden.

Hierzu beraten wir Sie umfassend bei Interesse. Eine Dauerbeauftragung kann entweder durch
eine Schnittstelle in Ihrer Buchhaltung und unserem System eingerichtet werden oder durch die
Übermittlung einer Excel-Tabelle. So sind Sie in der Lage ohne großen Verwaltungsaufwand das
Forderungsmanagement an uns auszulagern. Wir passen unseren Service bei einer
Dauerbeauftragung an Ihre Bedürfnisse an und ermöglichen somit die höchstmögliche Effizienz
bei Ihrem Forderungseinzug.

Uns können Sie als Privatperson aber auch als Unternehmen für eine einzelne Forderung oder aber für wiederkehrende Forderungen und eine Vielzahl von Forderungen beauftragen.

Grundsätzlich können alle unbestrittenen und bestehenden Forderungen geltend gemacht werden. Der Schuldner ist ferner in Verzug zu setzen. Entweder durch eine Mahnung, also eine eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt. Eine Mahnung kann auch in den im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Fällen entbehrlich sein, wenn zum Beispiel für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war. Auch Kleinstbeträge können durch uns geltend gemacht werden. Warum es erforderlich und sinnvoll ist, auch Kleinstbeträge geltend zu machen, erklären wir näher in unserem Blog.