Ihre effiziente Lösung für erfolgreiche Forderungsbeitreibung

Fortis Inkasso ermöglicht Unternehmen und Privatpersonen, ihre Forderungen
kosten- und zeiteffizient geltend zu machen – digital über WhatsApp und QR-Code
oder persönlich per Telefon und Hausbesuch.

Inkassobeauftragung

Unser Service bietet Unternehmen sowie Privatpersonen die Möglichkeit kosten- und zeiteffizient ihre Forderungen durch uns geltend zu machen.

Bei erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung haben wir als Rechtsanwälte sofort die Möglichkeit eine gerichtliche Geltendmachung durch unsere Partnerkanzlei zu verfolgen und so einen fließenden Übergang herzustellen, bei dem keine weitere Zeit verloren geht, da wir bereits alle erforderlichen Informationen haben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zunächst empfehlen wir immer ein außergerichtliches Vorgehen. Gerne passen wir aber auch unsere Strategie immer an ihre Bedürfnisse an, die sich aus Ihrer Stellung als Privatperson oder Unternehmen ergeben. Nach der Beauftragung und Mitteilung der Schuldnerdaten versenden wir zunächst die erste Inkassomahnung. Darin geben wir dem Schuldner die essenziellen Daten der Forderungsangelegenheit und die durch die Beauftragung zusätzlich entstanden Kosten an. Sollte die Mahnung nicht zugestellt werden können, kümmern wir uns ferner um eine Adressermittlung. Reagiert der Schuldner auch trotz aktueller Adressermittlung und erfolgreicher Zustellung nicht auf die erste Inkassomahnung, folgt eine weitere Mahnung durch uns. Hier gehen wir nun noch bestimmter vor und teilen Verständnis für eine Säumnis mit, zeigen aber Konsequenzen und gleichzeitig Lösungswege auf.

Ein solches Vorgehen ist bereits oftmals allein durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens erfolgsversprechend, da der Schuldner sich seiner säumigen Position und den negativen Konsequenzen durch das Einschalten einer dritten Partei, die nicht ursprüngliche Vertragspartei ist, bewusst wird.

Wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Das heißt im Erfolgsfall zahlt ihr Schuldner die Inkassogebühren, die durch die Beauftragung entstanden sind. Wir erhalten also im Falle der vollständigen Eintreibung Ihrer offenen Forderung, die gesetzlich vorgesehen Verzugszinsen und Kosten, die uns entstanden sind vom Schuldner direkt. Sie erhalten die vollständige Forderung Ihres Schuldners.

Sollten weitere Kosten anfallen, wie Gerichtsgebühren, Vollstreckungskosten oder Kosten der Adressermittlungen oder Auslandsinkasso durch den Verzug des Schuldners ins Ausland, besprechen wir das Vorgehen vorher mit Ihnen und informieren Sie über diese möglichen zusätzlichen Kosten. Diese fallen demnach nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an. (Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei Bedarf durch einen unserer Mitarbeiter)

Für Ihren Schuldner fallen ebenfalls nur Gebühren an, die gesetzlich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz vorgesehen sind.
Auf unserem Blog veröffentlichen wir außerdem ständig neue Rechtsprechungen zu diesem Thema sowie Hinweise auf unseriöse Vorgehensweisen in der Inkassobranche.

Grundsätzlich gilt, dass ein außergerichtliches Verfahren Schuldnerschonender ist. Denn häufig ist es so, dass die Rechnung im Alltag untergegangen ist und dem Schuldner viel daran liegt nach einer Aufforderung durch uns möglichst schnell zu handeln, sodass Sie ihre Forderung zügig bekommen.

Der Druck ist häufig höher, wenn ein Dritter mit der Geltendmachung beauftragt wurde. Dieser Druck reicht und führt einen für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ausgang herbei.
Wenn der Schuldner sich als nicht zahlungswillig erweist oder eine solche Unwilligkeit zu befürchten ist, bietet sich ein gerichtliches Mahnverfahren an.

Hier erfahren sie mehr zum Mahnverfahren.

Eine Beauftragung durch ein Inkassounternehmen schadet in den meisten Fällen nicht, sondern führt ganz im Gegenteil dazu, dass Ihre Vertragsbeziehung nicht unter dem Verzug des Schuldners leidet. Wie kommen wir zu diesem Schluss? Das Einschalten eines Außenstehenden, der den Anspruch objektiv begutachtet, ist immer ein Mittel, um außergerichtlich zu einem gerechten Ergebnis zu kommen. Der Gläubiger kann die unangenehme und zeitaufwendige Aufgabe, seine Forderung beim Schuldner einzuziehen, auf das Inkassounternehmen übertragen. Dadurch erspart er sich nicht nur Zeit und Nerven, sondern kann auch die Beziehung zu seinem Schuldner schonen für die fortlaufende Vertragsbeziehung, ohne den Drang zu haben die Vertragsbeziehung aus Frust endgültig zu beenden.

Hierzu beraten wir Sie umfassend bei Interesse. Eine Dauerbeauftragung kann entweder durch eine Schnittstelle in Ihrer Buchhaltung und unserem System eingerichtet werden oder durch die Übermittlung einer Excel-Tabelle.

So sind Sie in der Lage ohne großen Verwaltungsaufwand das Forderungsmanagement an uns auszulagern. Wir passen unseren Service bei einer Dauerbeauftragung an Ihre Bedürfnisse an und ermöglichen somit die höchstmögliche Effizienz bei Ihrem Forderungseinzug.

Uns können Sie als Privatperson aber auch als Unternehmen für eine einzelne Forderung oder aber für wiederkehrende Forderungen und eine Vielzahl von Forderungen beauftragen.

Grundsätzlich können alle unbestrittenen und bestehenden Forderungen geltend gemacht werden. Der Schuldner ist ferner in Verzug zu setzen. Entweder durch eine Mahnung, also eine eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt. Eine Mahnung kann auch in den im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Fällen entbehrlich sein, wenn zum Beispiel für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war. Auch Kleinstbeträge können durch uns geltend gemacht werden. Warum es erforderlich und sinnvoll ist, auch Kleinstbeträge geltend zu machen, erklären wir näher in unserem Blog.

Wenn der Schuldner eine Forderung im Inkassoverfahren bestreitet, geht das Verfahren wie folgt weiter:

  1. Überprüfung der Forderung: Fortis Inkasso wird die Forderung des Gläubigers noch einmal genau überprüfen, um sicherzustellen, dass sie rechtmäßig und berechtigt ist. Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, wird das Inkassounternehmen das Verfahren einstellen.

  2. Forderungsabwehr: Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, muss dieser seine Einwände schriftlich begründen muss. Der Schuldner muss konkret darlegen, warum er die Forderung nicht anerkennt und beispielsweise Gründe dafür nennen, dass die Leistung nicht erbracht wurde oder die Forderung nicht korrekt berechnet wurde.

  3. Prüfung der Einwände: Fortis Inkasso wird die Einwände des Schuldners prüfen und gegebenenfalls weitere Informationen oder Nachweise vom Gläubiger anfordern. Wenn die Einwände des Schuldners berechtigt sind, wird das Fortis Inkasso das Verfahren einstellen.

  4. Gerichtliches Verfahren: Wenn Fortis Inkasso die Forderung als berechtigt ansieht und der Schuldner weiterhin nicht zahlt, wird Fortis Inkasso im Namen des Gläubigers ein gerichtliches Verfahren einleiten. Die Forderung wird dann gerichtlich durchgesetzt werden. Im Fall des Obsiegen des Gläubigers, trägt der Schuldner dann zusätzlich noch die Kosten des Gerichtsverfahrens. 
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