B2B-Inkasso: Besonderheiten beim Forderungseinzug zwischen Unternehmen
Zwischen Unternehmen gelten eigene Spielregeln: höhere Verzugszinsen, die 40-Euro-Pauschale, Vertragsfreiheit beim Gerichtsstand – und die heikle Balance zwischen Forderungsdurchsetzung und Geschäftsbeziehung.
Die rechtlichen Vorteile des B2B-Gläubigers
Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern betragen die Verzugszinsen neun Prozentpunkte über Basiszins – fast doppelt so viel wie bei Verbrauchern. Hinzu kommt die Verzugspauschale von 40 Euro pro Forderung, ganz ohne Nachweis. Verzug tritt zudem häufig automatisch ein, weil kalendermäßige Zahlungsziele vereinbart sind. Diese Ansprüche werden erstaunlich selten geltend gemacht – verschenktes Geld.
Die Beziehungsfrage: fordern ohne verbrennen
Der häufigste Grund, warum B2B-Forderungen altern: Man will den Kunden nicht verlieren. Doch ein professionell agierender Dritter entschärft genau dieses Dilemma – die Forderung wird sachlich durchgesetzt, während die persönliche Ebene zwischen den Geschäftspartnern intakt bleibt. Oft verbessert das Inkasso die Beziehung sogar, weil Klarheit an die Stelle wachsender Verstimmung tritt.
Besonderheiten im Verfahren
Im B2B lohnt fast immer die Titulierung: Firmenschuldner verschwinden seltener, und mit 30 Jahren Vollstreckungszeitraum überdauert der Titel auch Durststrecken des Schuldners. Bei drohender Insolvenz zählt dagegen Geschwindigkeit – wer früh übergibt, wird vor der Masse bedient statt aus ihr. Fortis Inkasso behandelt B2B-Fälle mit eigener Prozessstrecke inklusive Handelsregister-Recherche und Firmenbonitätsdaten.