Inkasso-Wissen

Der Vollstreckungsbescheid: Ihr Titel für die nächsten 30 Jahre

Der Vollstreckungsbescheid ist das Ziel jedes gerichtlichen Mahnverfahrens: ein vollwertiger Vollstreckungstitel, der ohne Gerichtsverhandlung erwirkt wird und 30 Jahre lang gilt.

Vom Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid

Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger den Erlass des Vollstreckungsbescheids beantragen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt werden – sonst verfällt die Wirkung des Mahnbescheids.

Die Wirkung: vollstreckbar wie ein Urteil

Der Vollstreckungsbescheid steht einem Versäumnisurteil gleich. Mit ihm kann sofort vollstreckt werden: Kontopfändung, Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher, Vermögensauskunft. Der Schuldner kann noch zwei Wochen Einspruch einlegen – tut er das nicht, wird der Bescheid rechtskräftig.

30 Jahre Vollstreckungszeitraum: der unterschätzte Vorteil

Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren. Ein heute zahlungsunfähiger Schuldner kann in fünf oder fünfzehn Jahren wieder liquide sein – durch Erbschaft, neuen Arbeitsplatz oder veränderte Lebensumstände. Fortis Inkasso überwacht titulierte Forderungen dauerhaft und vollstreckt, sobald sich die Vermögenslage des Schuldners verbessert. So wird aus einer scheinbar verlorenen Forderung häufig doch noch Geld.

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