Für Schuldner

Privatinsolvenz: Ablauf, Dauer und Neustart nach drei Jahren

Wenn Schulden rechnerisch nie mehr tilgbar sind, bietet die Privatinsolvenz einen geordneten Ausweg: drei Jahre Verfahren, dann Restschuldbefreiung – der wirtschaftliche Neustart ist gesetzlich garantiert.

Vor dem Antrag: der außergerichtliche Einigungsversuch

Die Verbraucherinsolvenz setzt einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern voraus, begleitet von einer geeigneten Stelle – Schuldnerberatung oder Anwalt. Manchmal gelingt hier schon die Lösung: Ein Schuldenbereinigungsplan mit realistischer Quote kann die Insolvenz komplett vermeiden, und viele Gläubiger stimmen zu, weil die Alternative für sie schlechter ist.

Das Verfahren und die Wohlverhaltensphase

Nach Insolvenzeröffnung verwaltet ein Treuhänder das pfändbare Vermögen und Einkommen. In der Wohlverhaltensphase gelten Obliegenheiten: zumutbare Erwerbstätigkeit ausüben oder suchen, Erbschaften zur Hälfte abgeben, Wohnsitzwechsel melden, keine neuen unangemessenen Schulden. Verstöße können die Restschuldbefreiung kosten – wer die Regeln einhält, hat dagegen wenig zu befürchten.

Nach drei Jahren: Restschuldbefreiung

Seit der Reform führt der Weg für redliche Schuldner in drei Jahren zur Restschuldbefreiung – unabhängig von der erreichten Quote. Ausgenommen bleiben u. a. Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung und Geldstrafen. Der Schufa-Eintrag über die Restschuldbefreiung wird inzwischen bereits sechs Monate nach Erteilung gelöscht. Danach gilt: Neustart – idealerweise mit den Budgetroutinen, die in der Beratung gelernt wurden.

Get what you're owed.

Submit for free, in three minutes. The initial consultation is non-binding.

Submit a claim