Pfändungsfreigrenzen 2026: So viel bleibt Ihnen bei einer Pfändung
Auch bei einer Pfändung bleibt das Existenzminimum geschützt: Die Pfändungsfreigrenzen legen fest, wie viel von Lohn und Kontoguthaben unantastbar ist – und sie steigen regelmäßig zum 1. Juli.
Der Grundfreibetrag und die Staffelung
Bis zum Grundfreibetrag ist Ihr Nettoeinkommen vollständig unpfändbar; darüber wird nach der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO gestaffelt gepfändet – ein Teil bleibt Ihnen zusätzlich, um den Arbeitsanreiz zu erhalten. Die konkreten Beträge werden jährlich angepasst; die aktuelle Tabelle veröffentlicht das Bundesjustizministerium. Für jede unterhaltsberechtigte Person (Kinder, Ehepartner) erhöht sich der Freibetrag erheblich – das dem Arbeitgeber bzw. der Bank nachzuweisen, ist Ihre Aufgabe.
Unpfändbare Einkommensbestandteile
Bestimmte Bezüge sind ganz oder teilweise unpfändbar: die Hälfte von Überstundenvergütungen, Urlaubsgeld im üblichen Rahmen, Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen sowie zweckgebundene Sozialleistungen wie Kindergeld (auf dem P-Konto per Bescheinigung schützbar) und Pflegegeld. Wer solche Bezüge erhält, sollte die Lohnabrechnung nach einer Pfändung genau prüfen.
P-Konto: Schutz aktiv einrichten
Kontoguthaben ist nur auf einem Pfändungsschutzkonto automatisch geschützt. Jede Bank muss Ihr Girokonto auf Verlangen in ein P-Konto umwandeln – auch nach Zustellung einer Pfändung noch rückwirkend zum Monatsanfang. Erhöhte Freibeträge (Unterhalt, Sozialleistungen) bescheinigen Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger oder Schuldnerberatungen. Wichtig: pro Person nur ein P-Konto – Verstöße sind strafbewehrt.