Branchen-Inkasso

Mietrückstände eintreiben: Inkasso für Vermieter und Hausverwaltungen

Mietrückstände treffen Vermieter doppelt: Die Einnahme fehlt, die Kosten laufen weiter. Und während das Mietverhältnis besteht, ist Fingerspitzengefühl gefragt – danach zählt vor allem Konsequenz.

Im laufenden Mietverhältnis: dokumentieren und differenzieren

Jeder Rückstand gehört sofort schriftlich angemahnt – nicht nur wegen des Geldes: Die Dokumentation ist Grundlage für spätere Kündigungen (fristlos ab zwei Monatsmieten Rückstand). Zugleich lohnt die Unterscheidung: Der langjährige Mieter mit vorübergehendem Engpass verdient eine Ratenlösung; der notorische Nichtzahler klare Eskalation. Ein neutraler Inkassopartner kann beides führen, ohne das persönliche Verhältnis zusätzlich zu belasten.

Nach dem Auszug: jetzt zählt Geschwindigkeit

Mit dem Auszug verschwinden viele Mietschuldner von der Bildfläche – die Adressermittlung wird zur Kernaufgabe. Kaution verrechnen (Abrechnung dokumentieren), Restforderung beziffern und zügig ins Inkasso geben: Melderegisterabfragen, Bonitätsdaten und das gerichtliche Mahnverfahren führen auch bei verzogenen Mietern zum Titel. Nebenkostennachforderungen nicht vergessen – auch sie sind vollwertige Forderungen.

Der lange Atem: Titel gegen ehemalige Mieter

Gerade bei Mietschulden zahlt sich die 30-jährige Titelverjährung aus: Der zahlungsunfähige Ex-Mieter von heute hat in einigen Jahren wieder Einkommen – und dann greift die Lohnpfändung. Fortis Inkasso überwacht titulierte Mietforderungen langfristig und vollstreckt, sobald sich die Vermögenslage bessert. Für Hausverwaltungen mit regelmäßigen Fällen bietet sich die Dauerbeauftragung an: Rückstände laufen automatisch in den Einzugsprozess.

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