Inkasso in Gastronomie und Hotellerie: No-Shows, Events und offene Rechnungen
Der nicht erschienene Zwanziger-Tisch am Samstagabend, die stornierte Tagung, die unbezahlte Eventrechnung: In Gastronomie und Hotellerie entstehen Forderungen oft aus Reservierungen – und genau da beginnt ihre Durchsetzbarkeit.
No-Shows: aus Reservierung wird Zahlungspflicht
Eine bestätigte Reservierung ist rechtlich bindend – die Durchsetzung von No-Show-Kosten scheitert in der Praxis aber oft an fehlenden Daten und unklaren Bedingungen. Die Lösung: Reservierung mit hinterlegten Stornobedingungen und Kreditkarte oder verifizierten Kontaktdaten. Dann sind angemessene Ausfallpauschalen (ersparte Aufwendungen abgezogen) durchsetzbar – und mit vollständigen Daten auch inkassofähig.
Events und Firmenkunden: die großen Beträge
Bei Tagungen, Hochzeiten und Firmenevents geht es um vier- bis fünfstellige Summen. Standard sollten sein: schriftlicher Vertrag mit Stornostaffel, Anzahlung bei Buchung, Restzahlung vor oder unmittelbar nach der Veranstaltung. Bleibt die Firmenrechnung dennoch offen, gelten die B2B-Vorteile – 9 Prozentpunkte Verzugszinsen, 40-Euro-Pauschale – und der übliche Inkassoweg bis zum Mahnbescheid.
Saisonale Liquidität braucht schnellen Einzug
Gastronomie lebt in Saisonzyklen – offene Forderungen aus der Hochsaison fehlen in der Nebensaison doppelt. Deshalb: Rechnungen taggleich stellen, kurze Zahlungsziele, nach zwei Mahnungen abgeben. Auf Erfolgsbasis lohnt das auch für den geplatzten 300-Euro-Tisch. Fortis Inkasso nimmt Einzelfälle wie laufende Beauftragungen aus dem Gastgewerbe an.