Branchen-Inkasso

Inkasso für Ärzte und Zahnärzte: Privatliquidation ohne Ausfälle

Behandeln ist Vertrauenssache – bezahlen offenbar auch: Gerade bei Privatliquidationen und Eigenanteilen bleiben Patientenrechnungen erstaunlich oft offen. Praxen brauchen einen Einzugsweg, der Geld holt, ohne Patienten zu verlieren.

Die Besonderheit: Schweigepflicht im Forderungseinzug

Patientendaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – ihre Weitergabe ans Inkassounternehmen erfordert eine wirksame Einwilligung des Patienten. Die Praxis löst das elegant über den Behandlungsvertrag: Eine klar formulierte Einwilligungsklausel zur Abrechnungs- und Einzugsweitergabe, bei Aufnahme unterschrieben, schafft Rechtssicherheit. Ohne sie drohen Beweisverwertungsprobleme und berufsrechtlicher Ärger.

Schonender Einzug im sensiblen Umfeld

Der säumige Patient von heute sitzt morgen wieder im Wartezimmer – und empfiehlt die Praxis weiter oder eben nicht. Deshalb gilt: kurze, freundliche Praxismahnung, dann Übergabe an einen Partner, der mit medizinischen Forderungen umzugehen weiß. Sachliche Schreiben ohne Drohkulisse, Ratenangebote für hohe Zahnersatz- oder IGeL-Rechnungen und ein diskretes Online-Portal wahren die Patientenbeziehung.

Prozess für die Praxis: minimaler Aufwand

Praxispersonal hat Besseres zu tun als Telefoninkasso. Bewährt: feste Regel (z. B. Übergabe 30 Tage nach zweiter Mahnung), Sammelübergabe per Excel-Export aus der Praxissoftware, Erfolgsbasis ohne Kostenrisiko. Fortis Inkasso übernimmt ab da den kompletten Prozess – von der Inkassomahnung bis zur etwaigen Titulierung – und meldet Zahlungseingänge strukturiert zurück an die Abrechnung.

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