Inkasso-Wissen

Adressermittlung: Wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist

Rund jede zehnte Inkassomahnung kommt als unzustellbar zurück. Für den Gläubiger ist das oft das Ende der eigenen Bemühungen – für professionelle Inkassodienstleister erst der Anfang der Ermittlungsarbeit.

Die Werkzeuge der Adressermittlung

Erste Anlaufstelle ist die Einwohnermeldeamtsanfrage: Bei berechtigtem Interesse – und eine offene Forderung ist ein solches – erteilt das Meldeamt Auskunft über die aktuelle Anschrift. Ergänzend liefern Wirtschaftsauskunfteien, Umzugsdatenbanken und öffentliche Register wie das Handelsregister aktuelle Daten. Bei hartnäckigen Fällen kommen spezialisierte Ermittlungsdienste zum Einsatz.

Monitoring statt Einmalabfrage

Moderne Adressermittlung ist ein fortlaufender Prozess: Ist ein Schuldner aktuell nicht auffindbar, wird die Akte nicht geschlossen, sondern in ein Monitoring überführt. Meldet sich der Schuldner irgendwo neu an, schlägt das System an und das Verfahren wird fortgesetzt. Gerade in Kombination mit titulierten Forderungen und deren 30-jähriger Verjährungsfrist ist das äußerst wirkungsvoll.

Was kostet die Ermittlung?

Die Kosten der Adressermittlung gehören zum Verzugsschaden und sind daher grundsätzlich vom Schuldner zu tragen. Bei Fortis Inkasso werden Ermittlungsmaßnahmen, die zusätzliche Kosten verursachen könnten, vorab mit dem Gläubiger abgestimmt – volle Kostentransparenz von Anfang an.

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