Für Schuldner

Vergleich mit dem Gläubiger: Schulden mit einem Teilbetrag ablösen

Manchmal ist der Spatz in der Hand auch für Gläubiger attraktiv: Beim Vergleich zahlen Sie einen Teil der Schuld sofort – und der Rest wird erlassen. Das funktioniert, wenn beide Seiten realistisch rechnen.

Wann Gläubiger vergleichsbereit sind

Ein Vergleich lohnt sich für den Gläubiger, wenn die Alternative schlechter ist: langwierige Vollstreckung mit ungewissem Ausgang, drohende Privatinsolvenz (in der oft nur eine Minimalquote fließt) oder jahrelange Kleinstraten. Eine sofort verfügbare Einmalzahlung – etwa aus Familienhilfe, Steuererstattung oder einer Abfindung – hat dagegen echten Wert. Realistische Vergleichsquoten hängen vom Einzelfall ab; bei alten, schwer beitreibbaren Forderungen ist der Spielraum größer.

Richtig verhandeln

Legen Sie Ihre Situation offen und machen Sie ein konkretes Angebot: „Ich kann einmalig X Euro bis zum TT.MM. zahlen, wenn damit die Gesamtforderung erledigt ist.“ Verhandeln Sie schriftlich oder über das Serviceportal, bleiben Sie sachlich, und bieten Sie nur an, was Sie sicher leisten können. Ein geplatzter Vergleich ist schlimmer als keiner.

Die Vereinbarung wasserdicht machen

Zahlen Sie erst nach schriftlicher Bestätigung mit diesen Kernpunkten: genauer Betrag und Termin, Erledigung der Gesamtforderung inklusive Zinsen und Kosten („Erledigungsklausel“), Verpflichtung zur Rücknahme etwaiger Schufa-Meldungen und – bei titulierten Forderungen – Herausgabe des Titels. Nach der Zahlung: Beleg dauerhaft aufbewahren. Damit ist die Sache rechtssicher vom Tisch.

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