Inkasso

Inkasso und Pfändungsfreigrenzen 2026: Was sich seit 1. Juli geändert hat

Zwei abstrakte Formen, die eine mintgrüne Linie verbindet – Symbolbild zum Thema Inkasso

Ordnet die aktuelle Entwicklung belastbar ein und übersetzt sie in konkrete Maßnahmen. Schwerpunkt: Was sich seit 1. Juli geändert hat. Zielgruppe sind Unternehmen, Selbstständige, Debitorenbuchhaltung und Gläubiger. Fortis sachlich als möglichen nächsten Schritt einbinden; keine Erfolgs- oder Rechtsgarantien formulieren.

Was ist neu?

Die Rahmenbedingungen für Inkasso verändern sich regelmäßig – durch neue Zinssätze, geänderte Formatpflichten oder wirtschaftliche Entwicklungen. Entscheidend ist nicht die Meldung selbst, sondern die Frage, welcher Stammsatz, welche Vorlage und welcher Prozessschritt jetzt angepasst werden muss.

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und zum 1. Juli angepasst und von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Verzugszinsen ergeben sich daraus mit einem Aufschlag von fünf Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern und neun Prozentpunkten, wenn kein Verbraucher beteiligt ist. Registrierte Inkassodienstleister arbeiten auf Grundlage des Rechtsdienstleistungsgesetzes und halten jeden Bearbeitungsschritt nachvollziehbar fest. Diese Sorgfalt kostet Minuten und spart im Streitfall Tage.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Betroffen sind praktisch alle Unternehmen, die mit Zahlungszielen arbeiten – vom Handwerksbetrieb über Handel und E-Commerce bis zu Dienstleistern und SaaS-Anbietern. Der Unterschied liegt weniger in der Branche als im Volumen und in der Struktur der Forderungen.

Im Geschäftsverkehr gelten teils andere Werte als gegenüber Verbrauchern. Wer beide Gruppen bedient, sollte zwei getrennte Regelsätze im System hinterlegen. Im Inkasso entscheidet die Kombination aus schneller Ansprache und belastbarer Belegkette über die Erfolgsaussicht. Im hier betrachteten Fall lautet die Aufgabe: Was sich seit 1. Juli geändert hat.

Auswirkungen auf Forderungen und Prozesse

Die Auswirkungen zeigen sich an drei Stellen: in der Höhe der Nebenforderungen, in der Gestaltung der Mahntexte und in der Systemkonfiguration. Wer den Zinssatz nur im Anschreiben ändert, aber nicht im Buchungssystem, produziert Differenzen bei der späteren Abstimmung.

Auch die Verhandlungsposition verändert sich. Höhere Nebenforderungen erhöhen den Druck zur Zahlung, machen die transparente Aufstellung des Gesamtbetrags aber noch wichtiger. Wichtig ist außerdem eine klare Absprache, wer nach der Abgabe noch Kontakt zum Schuldner hält. Der Aufwand dafür ist einmalig, der Nutzen wiederholt sich mit jedem Vorgang.

Konkreter Handlungsplan

Ein belastbares Vorgehen folgt festen Stufen statt Bauchgefühl. Zuerst wird der Zahlungseingang geprüft, dann folgt eine sachliche Zahlungserinnerung, anschließend eine Mahnung mit eindeutiger Nachfrist. Bleibt die Zahlung aus, stehen das gerichtliche Mahnverfahren oder die Übergabe an ein Inkassounternehmen zur Wahl. Entscheidend ist weniger die perfekte Lösung als eine, die im Tagesgeschäft tatsächlich angewendet wird.

Jede Stufe sollte den offenen Betrag, die Rechnungsnummer und die neue Frist eindeutig benennen. Sammelmahnungen ohne Aufschlüsselung führen regelmäßig zu Rückfragen statt zu Zahlungen. Ein kurzer Statusbericht in festen Abständen hält den Vorgang auch nach der Abgabe transparent. Konkret geht es dabei um diesen Punkt: Was sich seit 1. Juli geändert hat.

Welche Entwicklung weiter beobachtet werden sollte

Sinnvoll ist ein fester Termin im Kalender: einmal im Halbjahr Zinssätze und Vorlagen prüfen, einmal im Quartal die Altersstruktur der offenen Posten bewerten. So bleibt der Forderungsbestand steuerbar statt reaktiv.

Die Angaben in diesem Beitrag beziehen sich auf den Stand zum Veröffentlichungsdatum. Für die konkrete Anwendung sollten die aktuellen Werte und der Einzelfall geprüft werden. Bei der Übergabe an ein Inkassounternehmen zählt vor allem die Vollständigkeit der Unterlagen – sie bestimmt, wie schnell die Bearbeitung startet. In der Praxis zahlt sich Verlässlichkeit schneller aus als Nachdruck.

Holen Sie sich, was Ihnen zusteht.

Kostenlos einreichen, in drei Minuten. Die Erstberatung ist unverbindlich.

Forderung einreichen