Inkasso

B2B-Inkasso: Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale

Finanzkennzahlen, Diagramme und ein Taschenrechner mit Unternehmenssymbol – Symbolbild zum Beitrag „Inkasso im B2B-Geschäft: Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale richtig einordnen“.

Im B2B-Inkasso sind Hauptforderung, Verzugszinsen und weitere Kosten getrennt zu prüfen. Die 40-Euro-Pauschale ist keine Gebühr für jedes Mahnschreiben. Für eine nachvollziehbare Aufstellung müssen Verzugsbeginn, Beteiligte und bereits geltend gemachte Kosten feststehen.

B2B- und Verbraucherfälle trennen

Für die Einordnung der Verzugsfolgen kommt es auf das konkrete Rechtsgeschäft und die beteiligten Parteien an. Prüfen Sie deshalb die Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft. Die bloße Firmenanschrift auf einer Rechnung ersetzt diese Prüfung nicht.

Erstellen Sie eine Übersicht mit Hauptbetrag, Zinszeitraum und einzelnen Kostenpositionen. Vermerken Sie, ob die Pauschale bereits verlangt wurde. So lässt sich bei einer späteren Abrechnung kontrollieren, dass dieselbe Position nicht mehrfach angesetzt wird.

Wann Zahlungsverzug eintritt

Halten Sie fest, wann die Forderung fällig wurde und worauf der Verzugsbeginn beruht. Nach § 286 BGB ist grundsätzlich eine Mahnung nach Fälligkeit erforderlich; gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen.

40-EUR-Pauschale im B2B-Geschäft

§ 288 Absatz 5 BGB betrifft Entgeltforderungen gegen Nichtverbraucher. Die Pauschale beträgt 40 Euro und entsteht nicht mit jeder Mahnung erneut. Sie wird auf geschuldeten Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet.

Welche Inkassokosten erstattungsfähig sein können

Weisen Sie Hauptforderung, Zinsen, Pauschale und weitere Kosten getrennt aus. Prüfen Sie die Grundlage jeder Position. Die Erstattungsgrenze des § 13e RDG und die vertragliche Vergütung des Dienstleisters sind unterschiedliche Fragen.

Konsequent und kundenorientiert kommunizieren

Erklären Sie eine Kostenaufstellung anhand ihrer einzelnen Bestandteile. Bei einem Hinweis auf eine bereits erfolgte Zahlung wird zunächst die Zuordnung geklärt. Eine weitere Zahlungsaufforderung muss den danach aktuellen Stand berücksichtigen.

Quellen

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