Inkasso-Wissen

Zwangsvollstreckung: Diese Möglichkeiten haben Gläubiger mit einem Titel

Der Titel ist da – aber der Schuldner zahlt immer noch nicht? Dann beginnt die Zwangsvollstreckung. Gläubigern stehen mehrere Instrumente zur Verfügung, die sich je nach Schuldnersituation unterschiedlich gut eignen.

Kontopfändung: schnell und effektiv

Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird das Bankkonto des Schuldners gepfändet. Guthaben oberhalb des Pfändungsfreibetrags wird direkt an den Gläubiger ausgekehrt. Die Kontopfändung wirkt oft auch psychologisch: Viele Schuldner suchen danach aktiv das Gespräch und vereinbaren Ratenzahlungen.

Lohn- und Gehaltspfändung

Bei abhängig beschäftigten Schuldnern kann der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens direkt beim Arbeitgeber gepfändet werden. Die Pfändungstabelle legt fest, wie viel dem Schuldner zum Leben bleibt. Der Vorteil: Die Pfändung wirkt fort – Monat für Monat fließt Geld, bis die Forderung getilgt ist.

Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft

Der Gerichtsvollzieher kann bewegliche Sachen pfänden und verwerten. Wichtiger ist heute meist die Vermögensauskunft: Der Schuldner muss unter Wahrheitspflicht sein gesamtes Vermögen offenlegen – Konten, Arbeitgeber, Fahrzeuge, Forderungen gegen Dritte. Diese Informationen sind Gold wert für zielgerichtete Folgepfändungen. Bleibt der Schuldner dem Termin unentschuldigt fern, kann als letztes Mittel ein Haftbefehl beantragt werden.

Strategie statt Gießkanne

Gute Vollstreckung ist Informationsarbeit: Erst die Vermögenslage klären, dann das passende Instrument wählen. Fortis Inkasso kombiniert Adress- und Vermögensermittlung mit einer langfristigen Überwachung – so wird zum richtigen Zeitpunkt vollstreckt statt ins Leere gepfändet.

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