Inkasso-Wissen

Zahlungsverzug: Wann tritt Verzug ein und welche Folgen hat er?

Der Verzug ist der rechtliche Dreh- und Angelpunkt jedes Forderungseinzugs: Erst ab Verzugseintritt können Verzugszinsen, Mahnkosten und Inkassokosten geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen regelt § 286 BGB.

Voraussetzungen des Verzugs

Verzug setzt eine fällige, durchsetzbare Forderung und grundsätzlich eine Mahnung voraus. Der Schuldner muss die Verzögerung zudem zu vertreten haben. Entbehrlich ist die Mahnung unter anderem, wenn ein Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt ist oder der Schuldner die Leistung ernsthaft verweigert.

Bei Entgeltforderungen gilt die 30-Tage-Regel: Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein – bei Verbrauchern nur, wenn sie in der Rechnung darauf hingewiesen wurden.

Verzugszinsen: die gesetzliche Höhe

Ab Verzugseintritt schuldet der Schuldner Verzugszinsen: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Geschäften zwischen Unternehmern. Bei B2B-Geschäften kommt zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 Euro in Betracht.

Weitere Verzugsfolgen

Neben den Zinsen muss der Schuldner den gesamten Verzugsschaden ersetzen – dazu zählen Mahnkosten, Kosten der Rechtsverfolgung und eben auch die Kosten eines beauftragten Inkassounternehmens. Für Gläubiger bedeutet das: Konsequentes Handeln kostet sie nichts, Abwarten dagegen bares Geld.

Praxistipp für Gläubiger

Formulieren Sie Zahlungsziele kalendermäßig („zahlbar bis 30.06.“) statt relativ („zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt“). So tritt Verzug automatisch ein und Sie ersparen sich den Nachweis des Rechnungszugangs. Gerät der Kunde dennoch in Verzug, reicht eine einzige Mahnung, bevor Sie die Forderung an Fortis Inkasso übergeben.

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