Inkasso-Wissen

Verjährung von Forderungen: Fristen kennen, Ansprüche sichern

Jedes Jahr verlieren Unternehmen Millionenbeträge, weil Forderungen schlicht verjähren. Dabei sind die Fristen klar geregelt – und lassen sich mit den richtigen Maßnahmen wirksam verlängern.

Die Regelverjährung: drei Jahre

Die meisten Zahlungsansprüche aus Verträgen verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von ihm Kenntnis erlangt hat. Eine Rechnung vom März 2024 verjährt also erst am 31. Dezember 2027.

Mahnungen hemmen die Verjährung nicht

Ein verbreiteter Irrtum: Mahnungen haben keinerlei Einfluss auf die Verjährung. Gehemmt wird die Verjährung erst durch qualifizierte Maßnahmen – etwa den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, die Klageerhebung oder ernsthafte Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Auch ein Anerkenntnis des Schuldners, zum Beispiel durch eine Teilzahlung oder eine Ratenzahlungsbitte, lässt die Verjährung neu beginnen.

Titulierte Forderungen: 30 Jahre Zeit

Wer einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil erwirkt, verwandelt seine Forderung in einen Titel – und titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Das lohnt sich besonders bei aktuell zahlungsunfähigen Schuldnern: Ändert sich deren wirtschaftliche Lage durch Erbschaft, neuen Job oder Heirat, kann noch Jahrzehnte später vollstreckt werden. Fortis Inkasso überwacht titulierte Forderungen langfristig.

Handeln, bevor die Frist abläuft

Prüfen Sie Ihre offenen Posten regelmäßig auf drohende Verjährung – besonders zum Jahresende. Forderungen, die zum 31. Dezember zu verjähren drohen, sollten spätestens im Herbst in das gerichtliche Mahnverfahren gegeben werden. Der Mahnbescheidsantrag hemmt die Verjährung sofort.

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