Inkasso-Aufsicht: Wie das Bundesamt für Justiz die Branche kontrolliert
Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure des Zahlungsverkehrs? Seit 2021 liegt die Aufsicht über alle registrierten Inkassodienstleister zentral beim Bundesamt für Justiz in Bonn – ein Gewinn für die Seriosität der Branche.
Von der Flickenteppich- zur Zentralaufsicht
Früher beaufsichtigten dutzende Gerichtspräsidenten regional die Inkassobranche – mit entsprechend uneinheitlicher Praxis. Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht bündelte die Zuständigkeit beim Bundesamt für Justiz. Seither gelten einheitliche Maßstäbe für Registrierung, Sachkundeprüfung und Sanktionen.
Befugnisse und Sanktionen
Die Aufsicht kann Auskünfte und Unterlagen verlangen, Geschäftsräume prüfen, Auflagen erteilen, Bußgelder verhängen und als schärfstes Schwert die Registrierung widerrufen – das faktische Berufsverbot. Anlass sind häufig Beschwerden von Verbrauchern über überhöhte Kosten, fehlende Pflichtangaben oder unzulässigen Druck.
Was das für Gläubiger und Schuldner bedeutet
Für Schuldner ist die zentrale Aufsicht eine wirksame Beschwerdestelle mit echten Durchgriffsrechten. Für Gläubiger ist sie ein Qualitätsfilter bei der Anbieterwahl: Ein registriertes, beanstandungsfrei arbeitendes Inkassounternehmen minimiert das eigene Reputationsrisiko. Die Registrierung – bei Fortis Inkasso unter Aufsicht des Bundesamts für Justiz – lässt sich jederzeit öffentlich überprüfen.