Recht & Urteile

Gerichtsstand im Inkassoverfahren: Welches Gericht ist zuständig?

Welches Gericht ist eigentlich zuständig, wenn eine Forderung eingeklagt wird? Die Antwort entscheidet über Reisewege, Verfahrensdauer und manchmal über die Prozessstrategie.

Im Mahnverfahren: zentrale Zuständigkeit

Für den Mahnbescheid ist ausschließlich das Mahngericht am allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers zuständig – praktisch übernehmen das die zentralen Mahngerichte der Bundesländer, die alles elektronisch abwickeln. Der Wohnort des Schuldners spielt in dieser Phase keine Rolle; erst im streitigen Verfahren wird an das Prozessgericht abgegeben.

Im Klageverfahren: beim Schuldner

Grundsätzlich gilt: Geklagt wird am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten – also am Wohnsitz des Schuldners bzw. Sitz des Unternehmens. Daneben existieren besondere Gerichtsstände, etwa der Erfüllungsort des Vertrags. Bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht mit Anwaltszwang.

Gestaltungsspielraum für Unternehmen

Zwischen Kaufleuten sind Gerichtsstandsvereinbarungen zulässig – eine Klausel in AGB oder Vertrag kann den Gerichtsstand an den eigenen Sitz ziehen und Prozesse erheblich vereinfachen. Gegenüber Verbrauchern sind solche Klauseln dagegen regelmäßig unwirksam. Bei der Vertragsgestaltung lohnt sich hier anwaltlicher Rat – und bei der Durchsetzung ein Inkassopartner, der die Zuständigkeiten routiniert handhabt.

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