Für Schuldner

Forderung bestreiten: So widersprechen Sie einer Inkassoforderung wirksam

Nicht jede Inkassoforderung ist berechtigt – Vertragsdaten können falsch sein, Zahlungen übersehen, Leistungen mangelhaft. Wer bestreitet, muss es aber richtig tun: konkret, schriftlich und mit Belegen.

Pauschal bestreiten bringt nichts

„Ich widerspreche der Forderung“ ohne Begründung stoppt kein Verfahren. Wirksam ist der substantiierte Einwand: konkret darlegen, warum die Forderung nicht besteht – Ware nie erhalten, Vertrag widerrufen, bereits gezahlt, Betrag falsch berechnet, Leistung mangelhaft. Je präziser die Begründung und je besser die Belege, desto schneller die Klärung.

So läuft die Prüfung beim Inkassounternehmen

Nach einem begründeten Einwand prüft das Inkassounternehmen die Forderung erneut und fordert gegebenenfalls Nachweise vom Gläubiger an. Sind die Einwände berechtigt, wird das Verfahren eingestellt. Hält der Gläubiger an der Forderung fest, bleibt der Rechtsweg: Im streitigen Verfahren muss er die Forderung beweisen. Wichtig für Sie: Während eine Forderung ernsthaft bestritten ist, darf keine Schufa-Meldung erfolgen.

Fristen im Blick behalten

Der Widerspruch gegen ein Inkassoschreiben ist an keine Frist gebunden – anders beim gerichtlichen Mahnbescheid: Hier haben Sie nur zwei Wochen ab Zustellung. Reagieren Sie also auf gerichtliche Post sofort. Und dokumentieren Sie alles: Kopien Ihrer Schreiben, Einschreibebelege, Portal-Nachrichten. Bei Fortis Inkasso können Einwände direkt im Serviceportal mit dem Aktenzeichen eingereicht werden – dokumentiert und nachvollziehbar.

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