Recht & Urteile

Der Europäische Zahlungsbefehl: Grenzüberschreitende Forderungen durchsetzen

Der Kunde sitzt in Frankreich, Italien oder Polen und zahlt nicht? Für grenzüberschreitende Forderungen innerhalb der EU gibt es ein eigenes, standardisiertes Instrument: den Europäischen Zahlungsbefehl.

Voraussetzungen des Verfahrens

Das Europäische Mahnverfahren steht offen für fällige, unbestrittene Geldforderungen aus Zivil- oder Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug – also wenn Gläubiger und Schuldner in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind. Es funktioniert mit standardisierten Formblättern in allen EU-Amtssprachen und kommt ohne mündliche Verhandlung aus.

Ablauf: Antrag, Erlass, Zustellung

Der Antrag wird beim zuständigen Europäischen Mahngericht gestellt – für Deutschland zentral beim Amtsgericht Wedding in Berlin. Nach formaler Prüfung erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl und stellt ihn dem Schuldner zu. Dieser hat 30 Tage Zeit für den Einspruch. Bleibt er untätig, wird der Zahlungsbefehl vollstreckbar – und zwar in der gesamten EU, ohne weiteres Anerkennungsverfahren.

Bei Einspruch: Übergang ins streitige Verfahren

Legt der Schuldner Einspruch ein, geht das Verfahren in einen ordentlichen Zivilprozess über. Spätestens hier braucht es juristische Begleitung und oft Kenntnisse des ausländischen Rechts. Fortis Inkasso führt zunächst die außergerichtliche Geltendmachung – nach Möglichkeit in der Landessprache des Schuldners – und begleitet danach das europäische Mahnverfahren bis zum vollstreckbaren Titel.

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