Digitales Inkasso

Das elektronische Mahnverfahren: Vom Antrag zum Titel ohne Papier

Das gerichtliche Mahnverfahren ist seit Jahren ein Vorreiter der Justizdigitalisierung: Anträge laufen elektronisch, die Bearbeitung ist hochautomatisiert – und der Weg zum Vollstreckungstitel entsprechend schnell.

Zentrale Mahngerichte und elektronischer Antrag

Die meisten Bundesländer haben die Mahnverfahren bei zentralen Mahngerichten gebündelt. Professionelle Antragsteller wie Inkassounternehmen und Kanzleien reichen Anträge ausschließlich elektronisch ein – maschinenlesbar und automatisiert geprüft. Formfehler, die im Papierverfahren zu wochenlangen Zwischenverfügungen führen, werden bereits bei der Antragserstellung softwareseitig abgefangen.

Geschwindigkeit als Verjährungsschutz

Der elektronische Mahnbescheidsantrag hemmt die Verjährung mit Eingang bei Gericht – bei drohender Jahresend-Verjährung oft der rettende Schritt. Vom Antrag bis zum erlassenen Mahnbescheid vergehen im E-Verfahren häufig nur wenige Tage.

Nahtlos eingebettet in den Inkassoprozess

Bei Fortis Inkasso ist das E-Mahnverfahren direkt an das Inkassosystem angebunden: Bleibt die außergerichtliche Phase erfolglos, wird der Mahnbescheid ohne Medienbruch beantragt – alle Daten liegen ja bereits strukturiert vor. Widerspricht der Schuldner, übernimmt die Partnerkanzlei; andernfalls folgt der Vollstreckungsbescheid und damit der 30 Jahre gültige Titel.

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